Wolfenbüttel. Seit Fünf Werktagen befindet sich die Inzidenz im Landkreis Wolfenbüttel unter 10. Damit gehen ab Sonntag wieder gelockerte Regeln einher.

Die Inzidenz im Landkreis befindet sich seit Freitag und damit seit fünf Werktagen wieder unter 10. Die Lockerungen treten laut Verordnung am übernächsten Tag in Kraft – also am Sonntag, 1. August. Dann gilt im Landkreis nach Verwaltungsangaben unter anderem Folgendes:

Kontaktbeschränkungen

Private Treffen in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen – unabhängig von der Zugehörigkeit der Haushalte, draußen bis zu 50 Personen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene sowie Begleitpersonen und Betreuungskräfte von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, werden nicht mit gerechnet. Wollen sich mehr als 25 Personen drinnen oder mehr als 50 draußen treffen, muss eine verantwortliche Person sicherstellen, dass nur negativ Getestete teilnehmen. Dies gilt nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren.

Gastronomie und Tourismus

Für geschlossene Feiern in der Gastronomie entfällt die Personenbegrenzung. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen müssen aber alle nicht vollständig Geimpften oder Genesenen einen negativen Test vorlegen. Kontaktdaten werden weiter erhoben. Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft sind uneingeschränkt zulässig, Abstandsregeln und Maskenpflicht entfallen. Bei Beherbergungen zu touristischen Zwecken muss ein Test mit negativem Ergebnis nur noch einmalig – bei der Anreise – vorgelegt werden. Vollständig Geimpfte und Genesene können stattdessen diese Nachweise nutzen.

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Die Corona-Lage in der Region

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Handel

Es gilt Maskenpflicht. Sie entfällt aber auf Wochenmärkten sowohl für die Kundschaft als auch das Verkaufspersonal. Einzelhandel, Messen und gewerbliche Ausstellungen sowie körpernahe Dienstleistungen sind geöffnet. Es gilt eine Maskenpflicht.

Sport

Sportanlagen und Schwimmbäder können mit entsprechendem Hygienekonzept öffnen. Eine Testpflicht ist nicht mehr vorgesehen. Der Landkreis rät dazu, insbesondere bei der Sportausübung mit Kontakt in geschlossenen Räumen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen.

Veranstaltungen

Es entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht, wenn drinnen nicht mehr als 25 Personen beteiligt sind oder nicht mehr als 50 Personen im Freien teilnehmen. Bei größeren Veranstaltungen gilt die Abstandspflicht. Zusätzlich dazu gilt drinnen die Maskenpflicht, bis der Sitzplatz eingenommen ist. Kontaktdaten werden dokumentiert. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind dem Gesundheitsamt zu melden. Veranstalter sollen dem Gesundheitsamt im Landkreis drei Wochen vor Beginn mit dem Hygienekonzept unter gesundheitsamt@lk-wf.de bekanntgemacht werden.

Diskotheken

Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars dürfen mit einer Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent wieder öffnen. Es braucht einen Negativtest beziehungsweise einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung. Masken- und Abstandspflicht – auch beim Tanzen, Hygienekonzept und Kontaktdaten werden verpflichtend elektronisch erhoben.

Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz die 10 überschreitet, treten am übernächsten Tag erneut Verschärfungen in Kraft. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Inzidenz aufgrund eines lokal eingrenzbaren Ausbruchs steigt. Die Verschärfungen traten zuletzt am 23. Juli in Kraft.