Wolfenbüttel. Derzeit werden Übungsleiter und Vereinsverantwortliche mit den Hygieneregeln vertraut gemacht. Umkleidekabinen und Duschräume müssen zubleiben.

Nachdem die jüngste Verordnung des Landes über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus die Öffnung von Sporthallen gestattet, plant die Stadt, diese ab Mittwoch für Nutzer freizugeben.

Bis dahin werden die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die in der Verordnung aufgeführten Auflagen zu erfüllen, schreibt die Stadt. Insbesondere müssen in kürzester Zeit die für die korrekte Umsetzung des Trainingsbetriebs verantwortlichen Übungsleiter/Vereinsverantwortlichen zu den nötigen Hygienemaßnahmen unterrichtet und eingewiesen werden.

Auch im Hallenbereich gilt: Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen. Ein Abstand von mindestens zwei Metern muss eingehalten werden. Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden. Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben. Warteschlangen beim Zutritt zur Sporthalle sind zu vermeiden, Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.

Den Vereinen sowie den Sportlern werden vom Land Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese sind hier zu finden. red

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