Berlin. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Das neue Heizungsgesetz und die kommunalen Wärmepläne der Ampel-Koalition im Überblick.

  • Der Bundestag hat des Heizungsgesetz beschlossen
  • Damit sollen Maßnahmen gegen den Klimaschutz ergriffen werden
  • Doch was bedeutet das Gesetz eigentlich konkret? Und welche Regeln kommen auf Verbraucher zu?

In Sachen Klimaschutz muss in Deutschland mehr passieren. Dass ist angesichts der immer deutlicher werdenden Folgen des Klimawandels unstrittig. Gelingen kann das jedoch nur, wenn entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Diese betreffen unter anderem die Millionen Gebäude in Deutschland – und vor allem die Art, wie sie beheizt werden.

Denn noch werden laut Bundesregierung nahezu 50 Prozent der Haushalte durch eine Gasheizung warmgehalten. Eine Ölheizung steht in 25 Prozent der Haushalte. Doch das soll sich ändern: Die Ampel-Koalition will Deutschland bis 2045 klimaneutral machen. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, das oft auch Heizungsgesetz genannt wird. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Innerhalb der Ampel-Koalition – vor allem zwischen FDP und Grünen – wurde in den vergangenen Wochen viel über dessen Inhalt gestritten. Und auch aus der Opposition kam laute Kritik, die zum Teil nur auf Halbwahrheiten basierte. Doch was genau entsteht in dem Gesetz, das aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) stammt? Und was ist im eng damit verbundenen kommunalen Wärmeplan vorgesehen? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Heizungsgesetz: Werden Gas- und Ölheizungen bald verboten?

Zum Teil. Denn neue Heizungen, die ab 2024 eingebaut werden, sollen laut des Heizungsgesetzes zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gas- und Ölheizungen können, sofern das Gesetz in seiner jetzigen Form in Kraft tritt, also nur noch als Hybrid-Systeme eingebaut werden. Denkbar sind Heizungen, die zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage mit einer Gas- oder Ölheizung kombinieren. Lesen Sie dazu: Heizung älter als 30 Jahre – Droht Ansturm auf Gasheizung?

Doch auch für diese Systeme ist ein Ablaufdatum vorgesehen. Denn Ende 2044 soll Schluss sein mit fossilen Brennstoffen. Hybridheizungen müssen dann entweder ohne Gas- oder Öl-Anteil betrieben werden können – oder ersetzt werden. Alternativen, die laut Heizungsgesetz denkbar sind, wären:

Müssen alte Gas- und Ölheizungen jetzt ausgetauscht werden?

Nicht sofort. Laut Gesetz sollen funktionierende Öl- und Gasheizungen weiterlaufen dürfen. Können sie nicht mehr repariert werden, gilt das Einbauverbot für neue Heizungen, die zu mehr als 35 Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Allerdings greift das Verbot erst nach einer Frist von drei Jahren.

Außerdem gilt weiter die Austauschpflicht: Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Hier kommt also tatsächlich ein Zwang zum Austausch auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Beschlossen hat den jedoch nicht die Ampel-Koalition: Die Altersfrist ist bereits in der jetzigen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes enthalten, das zuletzt 2020 von der damals amtierenden Regierung aus Union und SPD verändert wurde.

Heizungstausch: Wird der Umstieg finanziell gefördert?

Um die Wärmewende voranzutreiben, sind massive Förderprogramme im Gespräch. Wer ab dem kommenden Jahr auf eine Wärmepumpe oder eine andere Form des erneuerbaren Heizens umsteigt, soll dafür Geld vom Staat bekommen. Die Höhe und weitere Einzelheiten müssen noch abschließend entschieden werden. Doch bereits jetzt gibt es Förderungen für den Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Ein Beispiel ist die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe:

Bezeichnung der FörderungZuschuss in Prozent
Grundförderung ("Basis-Zuschuss")30
Geschwindigkeitsbonus20 (ab 2024 – sinkt über die Jahre)
Bonus für WP mit natürlichem Kältemittel5
Bonus für Haushalte mit Einkommen unter 40.000 Euro30

In Summe sind theoretisch 85 Prozent Förderung möglich. Der Gesetzgeber hat die maximal Fördersumme aber auf 70 Prozent gedeckelt. Die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 Euro. Bei 70 Prozent Deckelung ist somit maximal ein Zuschuss von 21.000 Euro möglich.

Austauschpflicht für alte Heizungen: Welche Ausnahmen gibt es?

Menschen, die zum Stichtag 1. Februar 2002 ein Eigenheim bewohnt haben, das noch immer tun und über 80 Jahre alt sind, sollen von der Pflicht zum Austausch alter Heizungen ausgenommen werden. Erst, wenn das Gebäude den Eigentümer wechselt – also vererbt oder verkauft wird – kommt die Pflicht zum Tragen. Dann gilt eine Frist von zwei Jahren, in der der Austausch durchgeführt werden muss.

Heizungspläne aktuell: Was bedeutet das Wärmeplanungsgesetz?

Das Wärmeplanungsgesetz nimmt wiederum Länder und Kommunen in die Pflicht: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Für Großstädte sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben. Dazu sollen unter anderem Netzbetreiber und Industrieunternehmen Daten zu Energieträgern und Verbräuchen bereitstellen.

Die Wärmepläne der Kommunen sollen eine wichtige Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sein, weil sie so erfahren, ob ihr Haus womöglich bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden kann – oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe oder andere umweltfreundliche Alternativen umrüsten sollten. (fmg/dpa)

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