Leipzig. Haben VW-Manager bewusst Betriebsräten zu hohe Gehälter gezahlt? Nein, sagte das Landgericht Braunschweig. Nun entschied der BGH in Leipzig dagegen.

Der Strafprozess gegen zum Teil vier ehemalige VW-Personalmanager muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Braunschweig auf, das sie im September vom Vorwurf der Untreue freigesprochen hat. Den Managern wurde vorgeworfen, VW-Betriebsräten zu hohe Vergütungen gewährt zu haben. Unter ihnen waren der damalige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh und die ehemaligen Personalvorstände Horst Neumann und Karlheinz Blessing. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Revision eingelegt.

Nach Auffassung des BGH genügt das Urteil des Landgerichts Braunschweig nicht den gesetzlichen Darstellungsanforderungen. Somit sei es nicht möglich, das Urteil nachzuvollziehen und zu überprüfen.

Die vier ehemaligen VW-Personalmanager waren in dem Strafverfahren dem Vorwurf ausgesetzt, Mitgliedern des VW-Betriebsrats zu hohe Vergütungen gewährt zu haben. Über die Revision verhandelte am Dienstag in Leipzig der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Nach rund einstündiger Verhandlung unterbrach Vorsitzender Richter Günther Sander die Sitzung – um dann zum Urteil zu kommen

Urteilsbegründung vom Landgericht Braunschweig lückenhaft?

Zuvor warf Bundesanwalt Stefan Schmandt in seinem Plädoyer dem Landgericht Braunschweig Fehler vor. Unter anderem sei die Urteilsbegründung lückenhaft. Die Verteidiger der vier zum Teil ehemaligen VW-Personalmanager plädierten dagegen dafür, die Revision als unbegründet zu verwerfen.

Hintergrund des Verfahrens sind Bezüge, die fünf Betriebsräte von Volkswagen zwischen 2011 und 2016 bekamen. Der langjährige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kam etwa in bonusstarken Jahren auf bis zu 750.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Bewilligung dieser Gehälter als Untreue. Das Landgericht erkannte keinen Vorsatz und sprach die Manager frei.

Wieviel sollten Betriebsräte verdienen?

Der Verlauf wird nicht nur bei VW mit großem Interesse beobachtet. Denn bei der Vergütung von Betriebsräten geht es um eine nach wie vor nicht final geklärte Grundsatzfrage: Welche Vergütung ist angemessen? Wie die Diskussion beim Autobauer Volkswagen aussieht, gibt es hier zu lesen.

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