Luxemburg. Geschädigte müssen nicht unbedingt in Deutschland, wo Volkswagen seinen Hauptsitz hat, gegen den Autohersteller vor Gericht ziehen.
dpa
Luxemburg. Geschädigte müssen nicht unbedingt in Deutschland, wo Volkswagen seinen Hauptsitz hat, gegen den Autohersteller vor Gericht ziehen.
dpa
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt BZ-WN testen