Berlin. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Wie die Kontrollen ablaufen und welche Strafen drohen.

  • Die meisten Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden
  • Kontrolliert wird die Austauschpflicht vom Schornsteinfeger
  • Wie kann man sich auf die Kontrolle vorbereiten? Und welche Strafen drohen?

Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Ursprünglich sollte es noch vor der Sommerpause im Plenum zur Abstimmung kommen. Jetzt ist klar: Die zweite und dritte Lesung im Bundestag soll erst im September stattfinden. Für viele Hausbesitzer in Deutschland geht damit die Ungewissheit weiter. Millionen Eigentümer erreichen mit ihrer Heizung in den kommenden Jahren die Altersgrenze von 30 Jahren – das Stichwort ist hier die Austauschpflicht.

Die Austauschpflicht für alte Heizungen wurde noch von der Großen Koalition unter Angela Merkel beschlossen. Viele Gas- und Ölheizungen müssen ab einem Alter von 30 Jahren verpflichtend ausgetauscht werden. Jedoch gibt es eine Reihe von Ausnahmen von der Austauschpflicht – etwa für Heizkessel mit der Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Dennoch können einige Haushalte schon ab 2024 betroffen sein. Aufschieben sollte man den Heizungstausch nicht – den deren Einhaltung wird kontrolliert.