Berlin. Rückschlag für die Ampel: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetz im Bundestag gestoppt.

Eigentlich sollte jetzt alles ganz schnell gehen: Noch vor der Sommerpause wollte die Bundesregierung das umstrittene Heizungsgesetz durch den Bundestag bringen. Doch daraus wird nichts: Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Mittwochabend mitteilte, dürfen die zweite und dritte Lesung des Gesetzes nicht mehr in der laufenden Sitzungswoche – der letzten vor der Sommerpause – durchgeführt werden.

Das Gericht gibt damit dem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt, der wegen der Eile im Gesetzgebungsverfahren seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah. Er forderte das Verfassungsgericht dazu auf, dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Entwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Gericht stoppt Heizungsgesetz: Verabschiedung im Eilverfahren nicht möglich

"Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf Heilmann der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Dem stimmten die Richterinnen und Richter nun zu. Sie stören sich demnach nicht am Inhalt des Gesetzes, sondern an dem Eiltempo, in dem es verabschiedet werden sollte. In der Eile könnten die Abgeordneten den Inhalt nicht gewissenhaft prüfen. Aber wichtig sei, dass sich Abgeordnete sich nicht nur informieren, sondern die Informationen auch verarbeiten könnten.

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Grundsätzlich ist es trotz der Entscheidung noch möglich, dass das Heizungsgesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Dafür wäre jedoch noch im Juli eine Sondersitzung des Bundestags nötig. Wie der "Spiegel" aus Koalitionskreisen erfahren haben will, soll eine solche geplant sein, womöglich schon kommende Woche.

Heizungsgesetz gestoppt – FDP-Vize Kubicki: "verdiente Quittung für die Grünen"

Wochenlang hatte die Ampel über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) gestritten. Vor allem in den Reihen der FDP gab es Bedenken. Wolfgang Kubicki, Vize-Vorsitzender der Liberalen, begrüßte die Entscheidung des Gerichts gegenüber unserer Redaktion. Sie sei die "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben", so Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestages ist.

Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass eine ordentliche Beratung notwendig sei, um die Akzeptanz der Bevölkerung für gravierende und weitreichende politische Maßnahmen zu erhalten. "Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung", so Kubicki.

Merz sieht "schwere Niederlage für die Bundesregierung"

Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) bezeichnete die Entscheidung auf Twitter als "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz". Dem "unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit" sei ein Riegel vorgeschoben worden.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch betonte gegenüber der "Rheinischen Post", dass der Inhalt des Heizungsgesetzes nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen sei. "Die Entscheidung ist selbstverständlich zu respektieren. Den Inhalt des Gesetzes betrifft sie nicht", so Miersch.

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Im Streit um das Heizungsgesetz hatte das Kabinett den Entwurf zunächst beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren. Das Vorgehen führte schließlich dazu, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Die Koalitionsfraktionen legten dem Bundestag am vergangenen Freitag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Am kommenden Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden – noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. (nfz/dpa/evp)