Berlin. Ein Ehevertrag ist kein Muss. Er kann aber bei einer Scheidung für faire Verhältnisse sorgen. Was drin stehen kann und was er kostet.

Die Hochzeitssaison geht langsam los. Jedes Jahr heiraten in Deutschland etwa 400.000 Paare. Nach rund 14 Jahren ist mehr als jedes dritte davon im Durchschnitt wieder geschieden. Klug beraten ist, wer sich vor der Hochzeit gemeinsam überlegt, was die Ehe bedeutet und ob es sinnvoll ist, einen Ehevertrag zu schließen.

Das gilt ohne Ehevertrag

Durch die Heirat ändern sich viele Dinge – natürlich steuerlich, aber auch rechtlich. Ein Ehepaar lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft, wenn es keinen Ehevertrag geschlossen hat.

Das bedeutet: Zum einen bleiben während der Ehe die einzelnen Vermögen der beiden getrennt – es gehört also ab der Hochzeit nicht alles den beiden gemeinsam. Zum anderen wird im Fall der Scheidung aufgeteilt, was das Paar während der Ehe erwirtschaftet hat. Und das gilt auch für Rentenansprüche.

Ehevertrag: In diesen Fällen kann er sinnvoll sein

Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht passen oder ein Partner bessergestellt werden soll. Mit der Checkliste des Geldratgebers Finanztip können Paare herausfinden, ob ein Ehevertrag empfehlenswert ist. Dazu drei typische Fälle:

  1. Wird ein Partner wahrscheinlich eine Immobilie erben, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Zwar fallen Erbschaften nicht in den Zugewinnausgleich, die Wertsteigerung der Immobilie aber schon – und die kann beträchtlich sein. Wer ausschließen möchte, dass einer vom Erbe des anderen im Fall der Trennung finanziell profitiert, sollte die Regeln der Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag anpassen.
  2. Auch wer selbstständig ist, ein Geschäft, einen Betrieb, eine Praxis oder Kanzlei betreibt, sollte über einen Ehevertrag nachdenken, damit nicht der Zugewinnausgleich im Fall der Trennung die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet.
  3. Wenn beide Partner finanziell auf eigenen Beinen stehen, keine Kinder möchten und niemand durch die Ehe berufliche Nachteile erleidet, dann sind der vom Gesetzgeber vorgesehene Versorgungsausgleich sowie Zugewinnausgleich nicht notwendig. Das lässt sich durch einen Ehevertrag ausschließen.

Für wen sich ein Ehevertrag nicht lohnt

Wünscht sich ein Paar gemeinsame Kinder, entspricht das im Grunde der Vorstellung des Gesetzgebers. Dementsprechend wird der Ehegatte geschützt, der wegen der Kinder Abstriche im Beruf in Kauf nimmt. Neben Unterhaltszahlungen sorgt der Ausgleich des erwirtschafteten Vermögens und der Rentenansprüche in sehr vielen Fällen für einen gerechten Ausgleich. Ein Ehevertrag ist nicht erforderlich.

Wer auf keinen Fall für die Schulden des anderen mit aufkommen will, muss dafür keinen Ehevertrag schließen. Ein Paar haftet nur gemeinsam, wenn beide den Kredit unterschrieben haben.

Weitere Artikel von Finanztip

Typische Regelungen

Im Ehevertrag kann ein Paar den Zugewinnausgleich ganz ausschließen, auf eine Summe begrenzen und Immobilien- oder Betriebsvermögen vom Ausgleich ausschließen. Da viele Ehepaare nach der Trennung um Unterhalt streiten, empfiehlt Finanztip klare einverständliche Regelungen im Ehevertrag:

Unterhaltsansprüche kann man kürzen und verlängern. Auch die Aufteilung der Rentenansprüche kann ein Paar ausschließen, wobei oft als Alternative eine andere Absicherung vereinbart wird, etwa durch eine Lebensversicherung.

Ein Ehevertrag kann vor der Trauung, aber auch noch jederzeit danach geschlossen werden.
Ein Ehevertrag kann vor der Trauung, aber auch noch jederzeit danach geschlossen werden. © iStock | istock

Das kostet ein Ehevertrag

Für einen Ehevertrag entstehen Kosten. Es reicht nicht, gemeinsam einen Vertrag zu entwerfen und zu unterschreiben. Weil die Regelungen massive wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben, muss ein Ehevertrag von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden.

Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt davon ab, wie vermögend beide Ehepartner sind. Danach richten sich die Notargebühren. Dazu ein Beispiel: Hat das Paar gemeinsam 80.000 Euro angespart, kostet ein Ehevertrag rund 530 Euro. In diesen Gebühren ist eine Beratung enthalten sowie die Erstellung eines individuellen Vertragsentwurfs.

Ehevertrag: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Wichtig ist, dass das Paar mutig alle Fragen stellt, die ihm durch den Kopf gehen. Eine zusätzliche anwaltliche Beratung verteuert den Vertrag. Notwendig ist der Gang in eine Anwaltskanzlei dann, wenn jemand eine zusätzliche Beratung zum Schutz der eigenen Interessen wünscht.

Je früher das Paar sich um einen Ehevertrag kümmert, desto günstiger ist es in der Regel, zumindest wenn beide zu Beginn der Ehe noch kein großes Vermögen haben. Gleichwohl kann der Vertrag auch später noch abgeschlossen werden.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.