Berlin. Im Gegensatz zu Gas oder Strom kommt der Zuschuss für Heizöl und Pellets nicht automatisch. Betroffene müssen selbst aktiv werden.

  • Verbraucher mit Ölheizung und Pelletsheizung haben die Möglichkeit, einen Zuschuss für ihre Heizkosten zu beantragen
  • Dabei sollten sie jedoch einige Aspekte berücksichtigen
  • Fehler im Antragsprozess können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Allerdings gibt es noch ein anderes Problem

Die milden Temperaturen im Winter 2022/23 waren und sind auch weiter für viele Verbraucher ein Segen mit Blick auf die Heizkosten. Nach wie vor ist die Energie- und Preiskrise im Zuge der Kämpfe in der Ukraine ein dominantes Thema und wird die Menschen auch 2023 weiter begleiten. Von der Ampel-Koalition wurden 2022 gleich mehrere Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen etwa die Strom- und Gaspreisbremse oder der staatliche Zuschuss für Heizöl und Pellets im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember.

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Zuschuss für Heizöl und Pellets: Diese Vorgaben prüfen – sonst geht man leer aus

Der Vorteil bei Strom- und Gaskunden: Die Preisbremse kommt automatisch – als Betroffener müssen Sie nicht reagieren. Ganz anders sieht es für Besitzer einer Öl- oder Pelletheizung aus. Der Zuschuss für Heizöl oder Pellets ist antragspflichtig. Das bedeutet: Wer nicht aktiv wird, geht leer aus. Dasselbe gilt, wenn ein wichtiger Nachweis fehlt oder die Voraussetzungen für die Entlastung nicht erfüllt werden. Auch deshalb kann es sinnvoll sein, sich schon jetzt mit der Frage – ob man einen Anspruch auf den Zuschuss hat – zu beschäftigen.

Ganz grundsätzlich ist zu beachten: Der Zuschuss für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird bloß für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend 2023 ausgezahlt. Wer später bestellt hat oder jetzt erst das Heizöl oder die Pellets ordert, hat keinen Anspruch mehr. Und auch, wer im genannten Zeitraum eingekauft hat, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen und den Nachweis dafür erbringen. Die Voraussetzungen sind:

Heizöl und Pellets: Zuschuss beantragen – diese Voraussetzungen sind fix

  • Die Heizkosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben
  • Die eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung muss vorliegen
  • Über das jeweilige Bundesland muss ein Antrag auf die Entlastung gestellt werden
  • Der Zuschuss muss mindestens 100 Euro je Haushalt betragen – sonst geht man leer aus

Zu beachten ist zudem, dass die Obergrenze für den Zuschuss bei 2.000 Euro pro Haushalt liegt. Das bedeutet: Mehr als die 2.000 Euro pro Haushalt werden nicht ausgezahlt – auch, wenn jemand mehr für Heizöl und Pellets gezahlt haben sollte. Umgekehrt gibt es eine Untergrenze von 100 Euro pro Haushalt, die erreicht werden muss, um überhaupt an die Hilfe zu kommen, berichtet das Verbraucherportal "CHIP 365". Auch werden nicht die gesamten Mehrkosten ersetzt.

Vom Staat erstattet werden nur 80 Prozent dessen, was über die Verdopplung hinausgeht. In Wohngebäuden mit mehreren Parteien sind der oder die Vermieter für die Abwicklung der Entlastung zuständig. Berichten der "Stuttgarter Zeitung" zufolge muss der Vermieter versichern und förmlich erklären, dass er den Zuschuss für die Pellets- und Heizölpreise an seine Mieter weitergibt. Für die Abwicklung der Entlastung und die Auszahlung sind die Bundesländer zuständig. Die Gesamtkosten von 1,8 Milliarden Euro stemmt der Bund.

Wer im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 Heizöl oder Pellets bestellt hat, kann auf einen Zuschuss hoffen.
Wer im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 Heizöl oder Pellets bestellt hat, kann auf einen Zuschuss hoffen. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Zuschuss für Heizöl und Pellets: Formalitäten beachten – sonst gibt es kein Geld

Bisher sind nur die Eckpunkte zum Zuschuss für Heizöl, Pellets und Flüssiggas bekannt. "Wichtige Details fehlen", sagt Oliver Klapschus von "HeizOel24" im Gespräch mit unserer Redaktion. Erst, wenn Details wie der Ablauf der Auszahlung und die Antragsstellung ausgearbeitet seien, könne man mehr dazu sagen, erklärt der Experte. Fest steht aber: Als Verbraucher sollte man am Ball bleiben, sofern man die Voraussetzungen für den Zuschuss für Heizöl und Pellets erfüllt.

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Sicher ist, dass Betroffene in jedem Fall aktiv werden müssen, um an das Geld zu kommen. Wer einen Fehler macht oder etwas vergisst, geht im schlimmsten Fall leer aus. Die eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung oder auch der Antrag auf den Zuschuss sind in jeden Fall sicher – unter Umständen kommen auf Länderebene noch weitere Formalitäten dazu. Unklar ist auch, wie viel Zeit die Antragstellung und am Ende die Auszahlung in Anspruch nehmen – einen konkreten Zeitplan gibt es nicht.

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Pellets- und Heizöl-Zuschuss nur für 2022 – wie es 2023 weitergehen soll

Doch es gibt auch gute Nachrichten: Im Vergleich zum Herbst 2022 befinden sich die Heizölpreise im Tiefflug und Experten sind in Prognosen für 2023 optimistisch, was die weitere Preisentwicklung angeht. Ähnlich sieht es bei Holz und Pellets aus. "Dumpingpreise wie vor der Preis- und Energiekrise wird es nicht geben", erklärte Martin Bentele vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV) Ende 2022 im Interview mit unserer Redaktion.

Benteles Prognose der Pelletspreise für 2023: "Ich gehe davon aus, dass sich der Preis zwischen 400 und 500 Euro pro Tonne einpendeln wird." Stand 3. Januar kostet die Tonne Pellets 495 Euro und liegt damit schon in der genannten Spanne. Ganz grundsätzlich lohnt es sich aber, sich unabhängig vom Zuschuss für Heizöl und Pellets über Fördergelder und Entlastungen vom Staat zu erkundigen. Denn selbst, wer keinen Anspruch auf die Hilfe hat, kann eventuell von einer anderen Förderung für seine Heizung im Jahr 2023 profitieren.