- Auch für Verbraucher mit einer Öl- oder Pelletheizung soll es einen Zuschuss geben
- Im Unterschied zu den Hilfen für Gaskunden muss die Entlastung aber beantragt werden
- Wie Öl- und Pellet-Kunden an den Zuschuss kommen und was sie dazu wissen sollten
Der Krieg in der Ukraine und die davon ausgelöste Energie- und Preiskrise macht sich gerade jetzt im Winter in vielen Haushalten bemerkbar. Denn egal, ob Heizöl, Gas oder Pellets – nahezu alle Heizstoffe sind in der Energiekrise im Preis massiv gestiegen. Das spiegelt auch die Inflationsrate wider – einer ersten Berechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) zufolge beträgt sie im November 10 Prozent. Nach wie vor würden die Preise für Energie und auch Nahrungsmittel die Inflation in Deutschland "erheblich beeinflussen", sagen die Statistiker.
Zuschuss für Heizöl oder Pellets: Keine Soforthilfe – wie Betroffene unterstützt werden
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, hat die Ampel-Koalition gleich mehrere finanzielle Hilfen auf den Weg gebracht. Dazu zählt etwa die Gas- und Strompreisbremse ab 2023 oder auch die Dezember-Soforthilfe in Form einer Einmalzahlung für Gaskunden. Die zwei Entlastungen sollen unbürokratisch sein und die Betroffenen müssen in den allermeisten Fällen nichts tun – die Hilfen kommen automatisch.
Was aber ist mit all jenen Menschen in Deutschland, die mit Heizöl oder Pellets heizen und ebenfalls mit den Folgen der Energiekrise zu kämpfen haben? Müssen sie leer ausgehen?
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Entlastungen für Öl- und Pellet-Kunden: Das ist geplant
Die gute Nachricht zuerst: Auch für Verbraucher – die ihre Öl- oder Pellet-Rechnung nicht mehr bezahlen können – gibt es finanzielle Hilfen. Jedoch kommen diese nicht automatisch, sondern müssen beantragt werden.
So hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, Hilfen aus einem "Härtefallfonds alternative nicht leistungsgebundene Brennstoffe" bereitzustellen. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das unter anderem der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Mit "nicht leitungsgebunden Brennstoffen" sind Energieträger gemeint, die wie Heizöl und Pellets bei den Endverbrauchern gelagert werden müssen und nicht – wie etwa Erdgas – über ein Netz zu den Haushalten gelangen.
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Auszahlung sollen die Bundesländer koordinieren. Bei ihnen muss auch ein Antrag gestellt werden, um das Geld zu erhalten. Maximal soll es pro Verbraucher eine Zahlung von 2000 Euro geben.
Hilfen über das Bürgergeld-Gesetz: So profitieren Öl- und Pellet-Kunden
Auch über das Bürgergeld-Gesetz, das Anfang Januar in Kraft tritt, soll es Hilfen für Öl- und Pellet-Kunden geben. Das sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums gegenüber dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND)". Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Heizöl- oder Pellet-Rechnung zu bezahlen, sollen für einen Monat – nämlich den, in dem die Rechnung fällig ist – Bürgergeld beantragen können. Das sei auch bis zu drei Monate rückwirkend möglich.
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Der Weg für Verbraucher, die ihre Rechnung für Heizöl oder Pellets nicht mehr bezahlen können, führt somit – zumindest teilweise – über die Jobcenter. Bevor die nun geplante Einmalzahlung beschlossen wurde, wurde das zum Teil heftig kritisiert. Der Hauptgrund: Gaskunden werden automatisch – und ohne, dass sie ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen müssen. Menschen, die mit Öl oder Pellets heizen, seien dem gegenüber im Nachteil. Auch, weil man seine Heizölbestellung nicht einfach widerrufen kann, wenn die Heizölpreise sich plötzlich ändern.
"Wir sehen die Gefahr, dass Bedürftige den Härtefallantrag am Ende nicht stellen – und lieber frieren", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz vor dem aktuellen Regierungsbeschluss gegenüber dem RND. Für viele Menschen sei der Weg zum Jobcenter ein Hemmnis. Ähnlich sieht es ihr Parteikollege und Fraktionsvize Matthias Miersch. Er kritisiert primär, dass Betroffene mit der Gaspreisbremse und der Einmalzahlung automatisch entlastet werden, während Verbraucher mit einer Öl- oder Pelletheizung erst ihre Bedürftigkeit nachweisen und letztlich Sozialhilfe beantragen müssten.
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