Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.180 Euro belegt. Vor Beginn des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 29. Januar (2:4) zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände.
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Der Anstoß verzögerte sich um ungefähr zweieinhalb Minuten. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das damit rechtskräftig ist. Vor der Strafsumme kann die Eintracht bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.
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