Wolfenbüttel. Um den geltenden Hygieneregeln zu entsprechen haben die Schuleitungen der weiterführenden Schulen entschieden, den Anmeldeprozess zu verändern.

Für Grundschulkinder der 4. Klassen beginnt nach den Sommerferien ein neuer, wichtiger Abschnitt: Die Kinder wechseln auf die weiterführenden Schulen. Die Anmeldung für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wolfenbüttel beginnt ab Montag, 25. Mai. Das gilt für die Oberschule Sickte, die Schule im Innerstetal in Baddeckenstedt, die Werla-Schule Schladen sowie die drei Integrierten Gesamtschulen. Das teilt der Landkreis mit.

Persönliche Anmeldung soll weiter möglich sein

Die Schulen möchten dem Wunsch der Eltern nach einer persönlichen Anmeldung entsprechen. Aufgrund der Corona-Pandemie lassen sich jedoch bestimmte Sicherheits- und Hygienemaßnahmen nicht vermeiden. So ändern sich an der Oberschule Sickte und den drei Integrierten Gesamtschulen die Abläufe. Die Anmeldezeiten wurden von zwei auf drei Tage ausgeweitet und die Anmeldungen an den Gesamtschulen finden gestaffelt nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Kindes statt.

Eltern sollten zur Anmeldung die notwendigen Unterlagen ausgefüllt haben sowie einen eigenen Stift mitbringen. Die Formulare können auf den Homepages der Schulen heruntergeladen und ausgedruckt werden. Weiterhin sind die jeweils vor Ort geltenden, ausgehängten Hygienehinweise und Vorschriften der Schule zu beachten. Der Kreis weist weiter darauf hin, dass einige Schulen um das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bitten.

Diese Unterlagen müssen bei der Anmeldung dabei sein

Neben dem möglichst ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende Unterlagen mitzubringen:

· Halbjahreszeugnis Schuljahr 2019/2020 im Original und möglichst eine Kopie

· Geburtsurkunde des Kindes• Gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung

· Ausweise der sorgeberechtigten Personen

· Gegebenenfalls Meldebescheinigung (bei Zuzug aus anderen Landkreisen)

· Impfausweis (oder eine Bescheinigung über die erfolgte Masernimpfung)

· (falls vorhanden) die Verfügung über die Festsetzung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

Die Unterschriften beider sorgeberechtigter Personen sind erforderlich. Wenn eine sorgeberechtige Person verhindert ist, muss eine Vollmacht zur Anmeldung vorgelegt werden.

Die Nachmeldetermine liegen Anfang Juni

Die Nachmeldetermine finden am Mittwoch, 3. Juni, und Donnerstag, 4. Juni, jeweils von 8 bis 12 Uhr statt. An den Gesamtschulen gibt es keine Nachmeldetermine. Rückfragen können direkt an die Schulleitungen sowie an die Sekretariate der weiterführenden Schulen gestellt werden.

Anmeldezeiten der Gesamtschulen:

· Haupt- und Realschule „Schule im Innerstetal“: Montag, 25. Mai, Mo. 8:00 bis 18:00 Uhr , Dienstag, 26. Mai: Di. 8:00 bis 13:00 Uhr,

· Die Integrierten Gesamtschulen IGS Wallstraße und Henriette-Breymann-Gesamtschule: nach den Anfangsbuchstaben (Nachname) Montag, 25. Mai,. nur A bis H; Dienstag, 26. Mai,. nur I bis P; Mittwoch, 27. Mai, nur Q bis Z - Uhrzeit jeweils von 08.00 bis 18:00 Uhr.