Leipzig. Die Autobahn soll Wolfsburg und Lüneburg verbinden. Verkehrsminister Althusmann reagiert enttäuscht. Kommt der Teilabschnitt trotzdem?

Der Ausbau der umstrittenen Autobahn 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beauftragte die Straßenplaner am Donnerstag, Mängel in den Planungen zu beheben. Den 105 Kilometer langen und 1,3 Milliarden Euro teuren Weiterbau hat das Gericht somit vorerst ausgebremst.

Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann reagierte enttäuscht. „Verzögerungen sind leider unvermeidbar“, sagte er. Man werde alles daran setzen, die Mängel in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren schnell zu beheben. Der CDU-Politiker tat sich schwer, den Zeitverlust zu benennen. Noch liege die vollständige Urteilsbegründung nicht vor, sagte er. Eigentlich hätte noch in diesem Jahr der erste Spatenstich erfolgen sollen. Daran ist sicher nicht mehr zu denken.

Ehra-Lessien ist das Nadelöhr

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier sagte in der Urteilsbegründung, eine Ortsumgehung für Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn übersteige die Kompetenz der niedersächsischen Straßenbaubehörde. Die Planer hatten im Zuge einer Autobahn-Anschlussstelle eine Umgehungsstraße vorgesehen. „Eine komplette Ortsumfahrung bedarf eines gesonderten Planungskonzepts“, sagte Bier der Deutschen Presse-Agentur.

Auch beim Wasserrecht müssen die Planer nachbessern: Bereits in den Entwürfen soll gezeigt werden, dass das verschmutzte Regenwasser von der Straße nicht ins Grundwasser gelangt. So sollen zusätzliche Filteranlagen in Regenrückhaltebecken eingebaut werden.

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Der BUND und die Gemeinde Jembke hatten geklagt

Das Gericht hatte über den ersten, gut 14 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien zu entscheiden. Die Umweltschutzorganisation BUND sowie die Gemeinde Jembke im Kreis Gifhorn hatten geklagt. Die Gemeinde sieht Probleme aufgrund eines geplanten großen Tank- und Rasthofes. Der BUND hält das Vorhaben für fehlerhaft, bemängelt unter anderem Verstöße gegen das Wasser- und Naturschutzrecht. Außerdem hält er die A39 für klimapolitisch falsch.

Das Gericht stimmte dem BUND in Teilen zu, die Bedenken hinsichtlich Umwelt- und Artenschutz teilt es jedoch nicht. „Das Gericht hat der Bundesregierung vor Augen geführt, dass der Schutz von Lebensgrundlagen wie dem Wasser wichtig bei allen Planungen und Entscheidungen ist und nicht einfach in die Zukunft verschoben werden kann“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Heiner Baumgarten.

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Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage aus Jembke ab

Die Klage der Gemeinde Jembke wies das Bundesverwaltungsgericht ab. Die Vorgaben für eine Rastanlage seien bei den Planungen eingehalten worden. Jembkes Bürgermeisterin Susanne Ziegenbein (CDU) sagte: „Wir hoffen noch auf die Klagen der sechs Bürger und auf die Gemeinde Tappenbeck.“

Entscheidungen zu Klagen von drei Privatpersonen sollen den Beteiligten nach dem 1. September schriftlich zugestellt werden. Weitere drei Klagen wurden abgetrennt und zur Verhandlung auf den 29. Oktober verlegt. Außerdem wird dann die Verhandlung zur Klage der Gemeinde Tappenbeck im Kreis Gifhorn fortgeführt. Sechs weitere Autobahn-Teilstücke der A39 sind derzeit in der Planungsphase.

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