Lebenstedt. Dem Tod eines 79-Jährigen ging eine Kaskade von Fehlern voraus, sagt ein Gutachter.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen des Todes eines 79-Jährigen im Helios-Klinikum Salzgitter. Das bestätigt die Sprecherin der Behörde, Julia Meyer. Der Mann aus Gebhardshagen war bereits im April 2016 in die Notaufnahme eingeliefert worden und starb am folgenden Tag. Er hatte erst nach dreieinhalb Stunden Wartezeit einen Arzt gesehen. Der Mediziner stellte dann offenbar eine Fehldiagnose und erkannte die Blutvergiftung, die später zum Tode führte, nicht. Seine Einschätzung: ein Hexenschuss.

Der Sohn des Verstorbenen, Udo Falke, erstattete Anfang des Jahres Strafanzeige. Er sieht seinen Vater als Opfer des Profitstrebens privater Krankenhauskonzerne wie Helios. Dort spare man am Personal – auf Kosten der Patienten. Der 50-Jährige stützt sich unter anderem auf ein medizinisches Gutachten im Auftrag der Schlichtungsstelle für Haftpflichtfragen der Ärztekammer. Der Gutachter attestiert dort eine „Kaskade von Fehlern“ bei der Behandlung seines Vaters. Ob allerdings der Tod des 79-jährigen Erwin Falke zu verhindern gewesen wäre, zweifelt der Fachmann an. Möglicherweise sei die Blutvergiftung zu weit fortgeschritten gewesen, als er in die Klinik kam.

Die Ärzte der Schlichtungsstelle sind hinsichtlich der juristischen Bewertung jedoch anderer Ansicht: Bei korrektem Vorgehen wäre „spätestens eine halbe Stunde nach Einlieferung in die Klinik eine umfassende Diagnostik erfolgt, die Sepsis hätte sich gezeigt und eine Therapie wäre eingeleitet worden“. Schadenersatzansprüche wären gerechtfertigt.

Der Krankenhaus-Konzern räumt ein: „Rückblickend hätte dem Patienten sehr zügig Blut abgenommen werden müssen.“ Weiter heißt es in einem Statement: „Die Fehler an diesem Abend sind intern aufgearbeitet worden.“ Abläufe und Strukturen in der Notaufnahme würden überprüft. Auch wegen steigender Patientenzahlen würden Planungen zum Umbau der Notaufnahme „noch dieses Jahr realisiert“.

Der Landesbeauftragte für Patientenschutz, Dr. Peter Wüst, kennt den Fall – und hält das Gutachten, in dem Behandlungsfehler attestiert werden, für „schlüssig“. Er sieht die Sache im Kontext der Überlastung von Notfallambulanzen. „Die Wartezeiten sind ein großes Problem.“ Rechtliche Schritte hält Wüst für nachvollziehbar, gibt aber zu bedenken: „Es ist der einzige Todesfall in einer Notfallaufnahme, von dem ich bisher im Rahmen eines Behandlungsfehlers Kenntnis erlangt habe.“ In vielen Ambulanzen werde auch unter Zeitdruck und Stress gute Arbeit geleistet.