Braunschweig. 14 Monate auf Bewährung – auch im heikelsten Gerichtsfall zur Fußball-Randale vor einem Jahr in der Innenstadt bleibt der Täter von Haft verschont. .

Vier Jahre darf sich der 30-Jährige keinen Rechtsbruch leisten. Außerdem muss er 2000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen.

„Eine dritte Chance für den Angeklagten ist der Bevölkerung nicht mehr erklärbar angesichts eines so massiven Vorfalls.“
„Eine dritte Chance für den Angeklagten ist der Bevölkerung nicht mehr erklärbar angesichts eines so massiven Vorfalls.“ © Julia Meyer, Staatsanwältin, zum Bewährungsversagen des Angeklagten.

Sechs Angeklagte im Alter von 24 bis 47 Jahren saßen am Donnerstag in Saal A 107 des Amtsgerichts – und räumten weitgehend ein, was ihnen Staatsanwältin Julia Meyer vorgehalten hatte. Sie kamen mit Bewährungs-Haftstrafen zwischen 5 und 14 Monaten davon. In einem Fall verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 2400 Euro.

Allesamt waren sie beteiligt gewesen an den Ausschreitungen in der Neuen Straße am Vorabend der Aufstiegsfeier von Eintracht Braunschweig – einige von ihnen vermummt, einige als Anstifter und Aufrührer. Sie schmissen mit Stühlen, Bistrotischen, Biergläsern nach Polizeibeamten, die eigentlich in die Stadt beordert worden waren, um den geordneten Ablauf einer vermeintlichen Freudenfeier sicherzustellen.

So dicht wie der 30-Jährige war bislang kein anderer Angeklagter aus dem Kreis der Fußball-Randalierer einer Haftstrafe ohne Bewährung gekommen. Der gebürtige Braunschweiger war schon 2009 in Weddel an einem Überfall von Eintracht-Hooligans auf einen Zug mit Hannoveraner Problemfans beteiligt gewesen. Er stand während der Gewalt-Eskalation im vorigen Mai wie auch schon damals in Weddel unter Bewährung. „Eine dritte Chance ist der Bevölkerung nicht mehr erklärbar angesichts eines so massiven Vorfalls“, sagte die Staatsanwältin und forderte, den Wiederholungstäter für 15 Monate wegzusperren.

Sein Verteidiger indes hob auf den Verhaltenswandel seines Mandaten ab. Er habe sich nach den Krawallen einer Psychotherapie und einem Anti-Aggressions-Training unterzogen, habe bei der Arbeit zusätzliche Verantwortung übernommen, kümmere sich um seinen elfjährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. „Er hat bereits alles selbst erfüllt, was der Strafvollzug leisten soll. Mit Haft würden Sie ihm die Existenz entziehen“, so der Anwalt. Die Richterin erklärte, nach Aktenlage hätte es keine Grundlage für ein mildes Urteil gegeben, unter dem Eindruck der Verhandlung aber sei eine weitere Chance für den 30-Jährigen vertretbar.

AUFSTIEGS-RANDALE

29 Beamte waren bei den Krawallen am 19. Mai 2013 in den Neuen Straße zum Teil schwer verletzt worden.

40 mutmaßliche Rowdys ermittelte die Polizei. Ein Teil von ihnen ist bereits rechtskräftig verurteilt.