Braunschweig. Zehntausende bekamen Abmahnungen mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Ein Braunschweiger Rechtsanwalt empfiehlt, nicht zu zahlen.

Zehntausende Telekom-Kunden sind im Dezember abgemahnt worden, weil sie sich pornografische Filme auf der Internetseite „Redtube“ angesehen haben sollen. Laut Rechteinhaber „The Archive AG“, der von der Regensburger Anwaltskanzlei „Urmann + Collegen“ vertreten wird, sollen sie dadurch das Urheberrecht verletzt haben. Der Braunschweiger Rechtsanwalt Dominik Ossada vermutet, dass es weitere Abmahnungen von Kunden anderer Telekommunikationsanbieter geben wird: „Es ist davon auszugehen, dass weitere Abmahnungs-Wellen folgen.“

„Es ist davon auszugehen, dass weitere Abmahnungs-Wellen folgen.“
„Es ist davon auszugehen, dass weitere Abmahnungs-Wellen folgen.“ © Dominik Ossada, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Ostfalia-Hochschule

Allerdings sind die Abmahnungen strittig. Unter anderem ist fraglich, ob wirklich Urheberrecht verletzt wurde. Die Videos wurden nicht heruntergeladen, sondern nur kurzfristig und nicht als Ganzes zwischengespeichert. Zu diesem sogenannten Streaming sagt Ossada: „Die vorherrschende Meinung unter Juristen ist, dass das Streaming anders als das Herunterladen keine Urheberrechtsverletzung ist.“ Zudem bestehen Zweifel an der Form des Schreibens. Der Braunschweiger Rechtsanwalt Stefan Gille vermutet, dass die Abmahnungen wegen eines Formfehlers unwirksam sein könnten. Dabei handele es sich um einen Absatz in der Unterlassungserklärung, der nicht ausführlich genug formuliert worden sei. Ossada empfiehlt denjenigen, die eine Abmahnung per Post bekommen haben, das geforderte Geld nicht zu überweisen und die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. „Wer nach einer Unterzeichnung wieder Videos von The Archive AG ansieht, auch versehentlich, muss mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen.“

Neben den Post-Abmahnungen kursieren auch solche per E-Mail. Diese sind keine echten Abmahnungen und sollten sofort gelöscht werden. Der Anhang könnte einen Virus enthalten. Die Absender lassen sich als Trittbrettfahrer von der Abmahnungs-Welle treiben, um Viren zu verbreiten.