Braunschweig. Niedersachsen bekommt eines der strengsten Hundegesetze bundesweit: Vierbeiner über sechs Monate müssen künftig in einem Register eingetragen werden.

.„Sollte es zu einem Beißunfall kommen, kann der Halter so zügig ermittelt werden“, sagt Natascha Manski, Sprecherin des zuständigen Landwirtschaftsministeriums. Außerdem müssen neue Besitzer ab Juli auch einen Hunde-Führerschein ablegen – egal, ob sie sich einen Rehpinscher oder einen Rottweiler zulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder mit seinem Hund umgehen kann.

„Viele Hundehalter wissen noch gar nicht, was auf sie zukommt“, sagt der Salzgitteraner Tierarzt Thomas Laube. Vor allem ältere Tierfreunde seien verunsichert: Müssen sie ihren Vierbeiner melden, auch wenn er nicht mehr lange zu leben hat? „Das Gesetz macht keine Ausnahme“, erklärt Laube. Hinzu kommt, dass die Registrierung kostenpflichtig ist: 23,50 Euro werden fällig, wenn man sich schriftlich oder telefonisch anmeldet. Wer sich Online registriert, muss 14,50 Euro zahlen.

Auch für den sogenannten Sachkundenachweis werden Gebühren fällig. Die Prüfungen müssen allerdings nur Halter machen, die sich nach dem
1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft und noch keine Erfahrungen im Umgang mit den Vierbeinern haben.

Die Tests bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, beide werden jeweils ab 40 Euro kosten. „Über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer“, sagt Manski. Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer hat das Ministerium auf seine Internetseite gestellt. Noch in dieser Woche sollen zudem Beispielfragen für die theoretische Prüfung veröffentlicht werden.

Hundetrainer kritisieren, dass sie zum Teil erst sehr spät über die Inhalte der Tests informiert wurden. „Die Verbände haben immer noch keine Informationen, was die Umsetzung des Gesetzes anbelangt“, sagt auch die Landesvorsitzende des Deutschen Tierschutzbunds, Vera Steder.