Berlin. Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld und Cannabisteillegalisierung. Im April gibt es wieder einige Änderungen. Ein Überblick.

Im April treten in Deutschland eine Reihe von neuen Regelungen und Gesetzen in Kraft. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier in der Übersicht:

Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld

Für Paare, die ab dem 1. April Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld. Anspruch auf die Leistung haben dann nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro. Vorher waren es 300.000 Euro. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Die Grenzen für Alleinerziehende sollen an die der Paare angepasst werden. Das dazugehörige Gesetz befindet sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber noch im parlamentarischen Verfahren.

Eine Änderung ist auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Monate möglich.

Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen

Am 1. April führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) das sogenannte Qualifizierungsgeld ein. Dieses richtet sich an Beschäftigte, denen wegen des klimafreundlichen Umbaus der Wirtschaft der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, eine berufliche Weiterbildung aber die Weiterbeschäftigung ermöglichen könnte. Die BA bezahlt in diesen Fällen bis zu 67 Prozent des Nettolohns während der Weiterbildung. Arbeitgeber sollen indes für die Kosten der Maßnahme aufkommen und können den Lohn ihrerseits aufstocken.

Amazon verkürzt Rückgabefristen

Ab dem 25. April sind Rückgaben bei Amazon bei vielen Produkten nur noch bis zu 14 Tage nach dem Erhalt der Lieferung möglich. Bisher waren es 30 Tage. Die verkürzte Rückgabefrist gilt laut Unternehmen für Kameras, Elektronik, Bürobedarf, Computer, Videospiele, Musik und Video/DVD. Keine Änderungen gibt es indes bei Amazon-Produkten und erneuerten Geräten. Zwischen 25. März und 25. April läuft eine Übergangsphase, in der noch eine 30-tägige Rückgabe beantragt werden kann.

Mobilitätszuschuss für Azubis

Ist die Lehrstelle weit von zu Hause entfernt, können Auszubildende ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Den gibt es für Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr für zwei Heimfahrten im Monat.

Mindestlohn von Malern und Lackierern steigt

Maler und Lackierer bekommen ab April mehr Geld. Der Branchenmindestlohn steigt dann von derzeit 14,50 Euro auf 15 Euro. Ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter bekommen statt 12,50 Euro 13 Euro.

Cannabis-Konsum wird legal

Es war eines der umstrittensten Gesetze der bisherigen Legislaturperiode, doch am vergangenen Freitag wurde es auch vom Bundesrat gebilligt und tritt damit zum 1. April in Kraft: das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition. Ab Ostermontag ist damit der Besitz und Anbau von Cannabis in begrenzter Menge für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt.

Bis zu 25 Gramm dürfen dann zum eigenen Verbrauch zu Hause aufbewahrt werden, außerdem maximal drei Pflanzen im Eigenanbau. Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht zulässig. In Fußgängerzonen darf von 20 Uhr bis 7 Uhr gekifft werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.

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Airbnb verbietet Kameras im Inneren von Unterkünften

Der Ferienwohnungsvermittler Airbnb will Sicherheitskameras aus dem Inneren von auf der Plattform angebotenen Unterkünften verbannen. Die neue Regelung gilt laut Unternehmen weltweit ab dem 30. April und soll dem Schutz der Privatsphäre dienen.

Außenkameras bleiben erlaubt, zur Sicherheit und um sicherzustellen, dass keine Unbefugten die Wohnungen betreten. Aber auch hier werden die Regeln verschärft: So müssen die Vermieter genau offenlegen, wo solche Außenkameras angebracht sind. Die Kameras dürfen außerdem nicht auf Bereiche wie Außenduschen oder Saunas gerichtet sein.

Gebühr für Tagestouristen in Venedig

Venedig führt zwischen dem 25. April und dem 5. Mai erstmals eine Gebühr für Tagesbesucherinnen und -besucher ein. Wer in diesem Zeitraum zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr ins historische Zentrum möchte, muss fünf Euro bezahlen. Die Gebühr ist zunächst für bestimmte Daten und Zeiträume mit starkem Besucheraufkommen vorgesehen. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Stadt weiter jederzeit kostenlos besuchen.

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lro/AFP