Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Wegen vieler Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden.

Die Bundestagswahl 2021 muss wegen zahlreicher Pannen in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Es ging damit leicht über den Beschluss des Bundestages hinaus, der bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte.

Noch einmal gewählt werden müsse in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme. Die Wahl wird am 11. Februar 2024 wiederholt. Das Datum nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Dienstag.

Bundesverfassungsgericht erklärt Wahl in weiteren Bezirken für ungültig

Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte. Betroffen wären demzufolge 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken als in dem Beschluss des Bundestages genannt für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.

Kein früherer Zeitpunkt für Beschluss möglich

Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet – dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.

Beim Bundestag wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt.

Dass so viel Zeit seit der Wahl vergangen ist, hatte Richter Müller mit dem zweistufigen Prüfverfahren erklärt: Zunächst ist das Sache des Bundestages, erst später des Verfassungsgerichts. Auch wegen der hohen Zahl an Einsprüchen sei selbst bei größtmöglicher Beschleunigung kein früherer Zeitpunkt möglich gewesen, so Müller.