Wolfsburg. Die Autohersteller Volkswagen, Daimler und BMW müssen rund 100 Millionen Euro Bußgeld bezahlen. Sie sollen sich beim Stahleinkauf abgesprochen haben.

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder von insgesamt 100 Millionen Euro gegen deutsche Autobauer verhängt. „Von 2004 bis Ende 2013 haben sich Vertreter von BMW, Daimler und Volkswagen regelmäßig zweimal im Jahr mit Stahlherstellern, Schmieden und großen Systemzulieferern getroffen und sich dabei über einheitliche Preiszuschläge beim Einkauf von Langstahl ausgetauscht“, teilte Behördenchef Andreas Mundt am Donnerstag mit.

Hinweise auf diese wettbewerbswidrigen Praktiken hatten sich aus einem Verfahren gegen Edelstahl-Produzenten wegen Preis-Absprachen und Informationsaustausch ergeben. In diesem Verfahren hatte das Kartellamt bereits erste Strafen von insgesamt 205 Millionen Euro verhängt; die Salzgitter AG war nicht unter den Sanktionierten.

Androhung von Lieferstopps

Aus Langstahl werden zum Beispiel Kurbelwellen oder Lenkstangen gefertigt, wie die Behörde ausführte. Der Preis für Langstahl setze sich aus einem Basispreis sowie aus Schrott- und Legierungszuschlägen zusammen. Die Zuschläge wurden im Gegensatz zu den Basispreisen nicht verhandelt, sondern nach branchenweit einheitlichen Formeln berechnet.

2003 und 2004 hätten Stahlhersteller zum Teil unter Androhung von Lieferstopps ihre Zuschlags-Berechnung verändert. Die Autohersteller versicherten sich daraufhin gegenseitig, die Veränderungen zu übernehmen. Die Gespräche mit Stahlherstellern und Schmieden fanden demnach unter dem Dach des Wirtschaftsverbands Stahl- und Metallverarbeitung statt.

Autoproduzenten erkennen Fehlverhalten an

VW muss offenbar knapp 49 Millionen Euro zahlen, BMW 28 Millionen und Daimler 23,5 Millionen. Der VW-Sprecher erklärte, gemessen am eigenen hohen Absatz habe VW das „mit Abstand niedrigste Bußgeld“ erhalten. „Dies unterstreicht Volkswagens untergeordnete Rolle.“

Die Autoproduzenten erkennen das Fehlverhalten an, was ihnen bei der Bußgeldhöhe ebenso zugute kam wie die Kooperation mit dem Kartellamt. Ein VW-Sprecher betonte jedoch, es sei um kartellrechtliche Graubereiche gegangen. Das Kartellamt habe seine Entscheidungspraxis verschärft. Ein Sprecher der Behörde wollte dies nicht bewerten.

Kartellverfahren gegen Salzgitter AG

Das Verfahren hat nichts mit den laufenden Ermittlungen der Europäischen Kommission wegen des Verdachts auf Absprachen bei der Abgasreinigungstechnik zu tun, wie das Kartellamt erklärte. Auch gegen die Salzgitter AG läuft zudem ein Kartellverfahren, allerdings geht es dabei um Grobblech- und Flachstahlprodukte.