Peine. Ab sofort ist das beim Landkreis Peine möglich. Der sagt auch klar, welche Schäden nicht ausgeglichen werden.

Der Landkreis Peine macht es korrekt, aber sperrig, teilt mit: „Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am Mittwoch, 24. Januar, die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.“

Für die vom Hochwasser Betroffenen bedeutet das: „Die Anträge können jetzt bis zum 22. März beim Fachdienst Umwelt des Landkreises Peine gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind auf der Internetseite des Landkreises Peine unter www.landkreis-peine.de direkt auf der Vorschaltseite abrufbar.“

Die Soforthilfe sei (nur) als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen könne aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Infos gebe es auch auf der Internetseite der Landesregierung unter https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html unter FAQ.

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