Hannover. Kontaktbeschränkungen, Friseurbesuch oder Veranstaltungen: In Niedersachsen sind einige Corona-Regeln gelockert. Die erste Stufe ist erreicht.

Viele Menschen in Niedersachsen können sich in den kommenden Tagen und Wochen auf gelockerte Corona-Regeln einstellen. Seit Donnerstag betrifft dies private Zusammenkünfte – nun gibt es keine Begrenzung mehr für geimpfte und genesene Menschen, wie die Staatskanzlei am Mittwoch verkündete. Diese Lockerung wurde bereits angekündigt, jetzt sind sie in der notwendigen Corona-Verordnung festgehalten.

Bislang durften sich im Bundesland maximal zehn Menschen treffen, sofern sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen sind; Kinder bis 13 Jahren wurden nicht mitgezählt. Bei Ungeimpften sind diese Regeln noch strenger: Wer weder geimpft noch genesen ist, darf neben seinem eigenen Haushalt nur zwei weitere Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Dies bleibt den Angaben zufolge auch in den kommenden Wochen bestehen.

Keine 3G-Regel mehr im Friseursalon oder Kosmetikstudio

Eine Änderung seit Donnerstag ist auch bei den körpernahen Dienstleistungen, also etwa bei Friseuren oder Kosmetikstudios, vorgesehen. Dort gilt dann demnach nicht mehr die 3G-Regel. Für den Besuch ist somit kein Impf- oder Genesenen-Nachweis mehr notwendig, ein Test bei nicht geimpften Menschen ebenfalls nicht mehr. Es muss aber noch eine FFP2-Maske getragen werden.

Seit Donnerstag sind zudem Veranstaltungen im Innenbereich mit maximal 6000 Menschen erlaubt, wenn dies maximal 60 Prozent der Kapazität der Veranstaltungshalle entspricht. Im Außenbereich sind es 25000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent. Dort gilt den Angaben zufolge die 2G-plus-Regel. Wer beispielsweise eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, benötigt keinen zusätzlichen Test. Das gilt auch für Menschen, deren zweite Impfung nicht länger als 90 Tage zurückliegt.

Stephan Weil: Ein neues Kapitel in der Pandemie-Bekämpfung beginnt

Für Niedersachsen beginne ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). „Nach einem schwierigen Winter nehmen wir Kurs auf Lockerungen. Bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen, mit Ausnahme der Maske, alle coronabedingten Einschränkungen abgeschafft.“ Der Regierungschef betonte jedoch auch: „Glauben wir bitte nicht, die Pandemie sei vorbei. Sie ist es nicht.“

Am 4. März sollen weitere gelockerte Corona-Regeln in Kraft treten. Dann sollen etwa auch Ungeimpfte mit einem negativen Test wieder in ein Restaurant oder zu Veranstaltungen mit maximal 2000 Menschen gehen können. Für nicht geimpfte Menschen sind auch wieder Übernachtungen in einem Hotel möglich. Als negativer Test reicht ein Schnelltest aus, der vielerorts in Apotheken oder Testzentren kostenlos gemacht werden kann.

Clubs und Diskotheken sollen dann nach monatelanger Schließung wieder öffnen dürfen. Hier muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden – außer im Sitzen.

Nach dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss sollen vom 20. März an bundesweit viele Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Wie es danach in Niedersachsen weitergeht, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

Wird es nach dem 20. März noch eine Corona-Verordnung geben?

Mit Blick auf diese Phase betonte Weil: „Wenn Sie sich jetzt auf dieser Grundlage fragen, wird es danach eine Corona-Verordnung geben und welchen Inhalt mag sie haben, lautet die ehrliche Antwort: Wir wissen es noch nicht.“ Weil dringt jedoch auf einen über dieses Datum hinausgehenden „Basisschutz“ vor dem Virus. Dazu zählt etwa das Tragen einer Maske.

Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, hielt am Mittwoch eine Regierungserklärung zur Corona-Pandemie im niedersächsischen Landtag.
Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, hielt am Mittwoch eine Regierungserklärung zur Corona-Pandemie im niedersächsischen Landtag. © dpa | Julian Stratenschulte

Die Landesregierung betonte zudem, dass Landkreise wieder verschärfte Maßnahmen verhängen können, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen und der Corona-Patienten in Krankenhäusern so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung zu befürchten sei.

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Für den Schulbereich hatte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) bereits Lockerungspläne vorgelegt. Die bislang noch geltende tägliche Testpflicht wird vom 7. März an bis zu den Osterferien auf dreimal wöchentlich reduziert. Wer eine dritte Impfung gegen das Coronavirus erhalten hat, muss sich nicht testen. Nach den Osterferien wird rund eineinhalb Wochen lang wieder täglich getestet, danach sollen die verbindlichen Testungen dann auslaufen.

Vom 21. März an müssen zudem Grundschülerinnen und Schüler keine Maske mehr im Unterricht tragen, Anfang Mai sollen die restlichen der insgesamt 1,1 Millionen Schüler im Bundesland folgen. Für den Kita-Bereich gilt weiterhin eine dreimal wöchentliche Testpflicht für Kinder ab drei Jahren.

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