Hannover. Verschärfte Corona-Maßnahmen, die vor Weihnachten in Niedersachsen starteten, gehen zum Großteil vorerst weiter. Für 14-Jährige gibt es eine Änderung.

In Niedersachsen gelten die Corona-Kontaktbeschränkungen künftig schon für 14-Jährige. Laut Staatskanzlei werden seit Samstag Kinder dieser Altersgruppe bei der Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahl mitgezählt. Hintergrund ist eine überarbeitete Corona-Verordnung - bislang galt die Ausnahme für Kinder bis 14 Jahre.

In der neuen Verordnung ist ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht bei Demonstrationen enthalten. Grund sei, dass bei solchen Versammlungen regelmäßig eine große Anzahl von Menschen für einen längeren Zeitraum so dicht gedrängt zusammentreffe, dass das Abstandsgebot unterlaufen werde.

Die Landesregierung verlängert die vor Weihnachten verhängten verschärften Maßnahmen nun zunächst bis zum 2. Februar. Clubs und Diskotheken müssen weiterhin schließen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern sind nicht erlaubt, und nicht gegen das Coronavirus geimpfte Schülerinnen und Schüler müssen sich jeden Tag vor dem Schulbesuch testen. Die Regelung für Schüler gilt zunächst bis zum Ende des Schulhalbjahres, also bis Ende Januar.

Corona-Regeln in Niedersachsen - Wo 3G, 2G und 2G plus gelten

In Niedersachsen greifen bereits unterschiedliche Regeln wie 3G oder 2G plus, daran ändert sich auch mit der neuen Verordnung nichts. Was es im Alltag zu beachten gibt:

Wie sieht es mit Kontaktbeschränkungen aus?

Wer geimpft oder genesen ist, darf sich im Bundesland mit maximal neun weiteren Menschen treffen. Die Corona-Kontaktbeschränkungen zählen nach der neuen Verordnung auch für 14-Jährige. Diese Altersgruppe ist nun nicht mehr bei der Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahlen außen vor - Kinder bis 13 Jahren sind weiterhin ausgenommen.

Wer weder geimpft noch genesen ist, darf neben seinem eigenen Haushalt nur zwei weitere Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Nicht mitgezählt werden dabei jeweils Kinder sowie Betreuer von Menschen mit Behinderung oder von Pflegebedürftigen. Wenn ein Paar nicht in einer gemeinsamen Wohnung lebt, zählt es dennoch als ein Haushalt.

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Wie sieht es mit der Schule aus?

Alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen müssen am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Bis zunächst zum 31. Januar sind jeden Schultag Tests verpflichtend, sofern Schüler noch nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Die Tests werden jeweils von den Schulen gestellt. Prinzipiell können sich auch geimpfte und genesene Schüler oder Lehrer mit den zur Verfügung gestellten Kits testen, sofern es die Kapazitäten der Schule erlauben.

Wo gilt die 3G-Regel?

Das sind körpernahe Dienstleistungen - dazu zählen etwa Friseure oder Kosmetikstudios. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte frühere schärfere Regeln in diesem Bereich zum Teil außer Vollzug gesetzt, daher musste die Landesregierung dort vor einigen Wochen nachbessern.

Wo gilt 2G plus?

Das sind sehr viele Bereiche - derzeit etwa der Freizeitbereich, einschließlich Kinos, Zoos oder Theater, aber auch der Sportbereich einschließlich Fitnessstudios. 2G plus gilt auch weiterhin für Gastronomie oder Hotels.

Was gilt es bei 2G plus zu beachten?

Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist von der zusätzlichen Corona-Testpflicht befreit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach wie vor ausgenommen, sie müssen also nicht einmal geimpft sein.

Kann auch 2G gelten?

Ja, Gastronomen haben auch weiterhin die Möglichkeit, auf den zusätzlichen Test zu verzichten. Dann dürfen sie aber nur 70 Prozent ihrer Plätze belegen.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?

Niedersachsen setzt überwiegend auf die FFP2-Maske, etwa im Nahverkehr oder beim Einkaufen. Eine FFP2-Maske muss nun auch bei Demonstrationen getragen werden. Schüler dürfen im Unterricht auch OP-Masken tragen.

Wo muss ich meinen Impfnachweis nicht vorzeigen?

Das gilt derzeit in vielen Geschäften, nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen können in Niedersachsen somit weiterhin einkaufen gehen. Das OVG hatte die 2G-Regel im Handel gekippt. Für Lebensmittelgeschäfte und weitere Bereiche wie Optiker oder Tankstellen waren auch zuvor keine Impfnachweise notwendig. Allerdings ist eine FFP2-Maske Pflicht.

Was hat geschlossen oder ist verboten?

Das sind etwa Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars. Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind nicht erlaubt. Auch daran soll es zunächst keine Änderungen geben.

Wie sieht es mit der Quarantäne und Isolation aus?

Nach einem jüngsten Bund-Länder-Beschluss werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft oder genesen sind (jeweils weniger als drei Monate). Für alle Übrigen enden Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen. Die Isolation darf laut Gesundheitsministerium grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Dieser Beschluss gilt in Niedersachsen ebenfalls seit Samstag.

Wie geht es weiter?

Die jetzige Verordnung ist bis zum 2. Februar datiert. Am 24. Januar sind die nächsten Bund-Länder-Beratungen zum weiteren Vorgehen in der Pandemie vorgesehen. Änderungen an der Landesverordnung sind grundsätzlich jederzeit möglich. (Stand: 15. Januar 2022).

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