Hannover. Das Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Landesweit gilt Warnstufe 2, nach Weihnachten greift Warnstufe 3. Ein Überblick.

In Niedersachsen darf wieder jeder ohne Impfpass oder Armbändchen einkaufen: Die 2G-Regel im Einzelhandel ist vorläufig aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg kippte mit Beschluss vom Donnerstag einen Eckpfeiler der Anti-Corona-Maßnahmen der Landesregierung. Die Beschränkung im Einzelhandel auf Geimpfte und Genesene sei in der jetzigen Infektionslage nicht notwendig zur Abwehr des Coronavirus. Sie verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Landesregierung werde den Beschluss aufgreifen und zeitnah die Verankerung einer Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Kunden des Einzelhandels in der Corona-Verordnung prüfen. Eine Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung bestätigte, dass die 2G-Regel ab sofort außer Kraft gesetzt sei. Gesundheitsministerin Daniela Behrens appellierte jedoch an die Einzelhändler, gegebenenfalls über das Hausrecht Zugangsbegrenzungen auf vollständig geimpfte oder genesene Personen zu erlassen.

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Warnstufe 2: Im öffentlichen Leben gilt 2G-plus oder 2G

Mitte Dezember hatte das OVG bereits die 2G-plus-Regel für Besuche beim Friseur, bei der Fußpflege oder bei anderen körpernahen Dienstleistungen gekippt. Das Gericht hatte entschieden, dass zum Beispiel auch Ungeimpfte nicht von solchen körpernahen Dienstleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt in Niedersachsen aber nach wie vor die 2G-plus-Regel. Das ist etwa in Restaurants oder Fitnessstudios der Fall. Es gibt allerdings nachträglich vereinbarte Ausnahmen: Wer eine Booster-Impfung bekommen hat oder Genesung nach einem Impfdurchbruch nachweisen kann, braucht keinen negativen Test. Gastronomen oder Veranstalter können auch auf 2G umschwenken, dürfen dann aber nur maximal 70 Prozent ihrer Plätze belegen.

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Ab Weihnachten gilt Warnstufe 3

An den Schulen läuft zunächst noch regulärer Unterricht. Vom 20. Dezember an – und damit drei Tage vor Ferienbeginn – könnten Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern jedoch vom Präsenzlernen befreit werden. Die Ferien sollen wie geplant vom 23. Dezember bis zum 7. Januar dauern.

Während der „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ zwischen Heiligabend und dem 2. Januar greifen verschärfte Maßnahmen. Dann müssen Diskotheken schließen, es sind nur Veranstaltungen mit weniger Menschen erlaubt. Restaurants sollen weiter öffnen dürfen, ebenso Fitnessstudios, Kinos und Hotels – all dies jedoch nicht für Ungeimpfte. An Silvester sind Feuerwerke und größere Ansammlungen verboten, vollständig Geimpfte oder Genese dürfen draußen mit maximal 50 und drinnen mit 25 Personen zusammenkommen.