Hannover. Die Corona-Lage in Niedersachsen wird täglich anhand der Neuinfektionen, freien Intensivbetten und Hospitalisierungsrate bewertet.

Die Zahl der Klinik-Einweisungen von Covid-19-Patienten ist in Niedersachsen abermals gestiegen. Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz lag am Freitag bei 4,8 nach 4,7 am Vortag, wie das Land auf seiner Internet-Seite zur Corona-Lage mitteilte. So viele Covid-Kranke pro 100.000 Einwohner kamen innerhalb der vergangenen sieben Tage ins Krankenhaus.

Auf den Intensivstationen in Niedersachsen waren am Freitag 6,9 Prozent der zur Verfügung stehenden Betten mit Covid-Patienten belegt. Am Donnerstag lag dieser Wert bei 6,6.

Das Infektionsgeschehen bleibt angespannt: Die Sieben-Tage-Inzidenz für Niedersachsen kletterte am Freitag auf einen neuen Höchststand von 154,2 – so viele Menschen pro 100.000 Einwohner infizierten sich binnen sieben Tagen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) neu mit dem Virus. Am Donnerstag hatte der Wert bei 147,9 gelegen. Die Inzidenz im Bundesland Bremen lag am Freitag bei 140,4.

Wann eine Warnstufe ausgerufen wird

Maßgeblich für die Bewertung der Pandemie-Situation sind in Niedersachsen die Krankenhaus-Einweisungen. Eine Warnstufe wird laut der neuen Corona-Verordnung erreicht, wenn der Hospitalisierungswert (Krankenhausaufnahmen) und mindestens einer der beiden anderen Indikatoren (Neuinfizierte und Intensivbetten) die definierten Schwellenwerte überschreiten. Bei Krankenhauseinweisungen sind das für die Warnstufen eins bis drei die Werte 6, 8 und 11. Bei den Neuinfizierten sind es die Werte 35, 100 und 200. Bei den Intensivbetten lauten die entsprechenden Werte 5, 10 und 20 Prozent.

Eine Warnstufe wird in manchen Fällen vom Land und in anderen vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt ausgerufen, wenn die kritischen Schwellen für den Hospitalisierungswert und gleichzeitig für einen der anderen beiden Indikatoren fünf Tage hintereinander überschritten werden.

Eine Besonderheit gibt es noch: Erreicht die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfizierten in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt den Wert von 50, so gilt dort die 3G-Regel – auch ohne, dass der Hospitalisierungswert den Wertebereich der Warnstufe 1 erreicht. Das heißt: Der Zutritt zu vielen Lebensbereichen ist dann nur noch für gegen das Coronavirus Geimpfte, Genesene und Getestete möglich.

Wichtige Corona-Regeln und Infos für die Region

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