Hannover. Bei all den Corona-Vorschriften den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Was ist an den Feiertagen jetzt noch erlaubt und was nicht?

Ursprünglich wollten Bund und Länder den Menschen zum Jahresende eine Atempause von den Corona-Beschränkungen geben – mit Lockerungen an Weihnachten und Silvester. Doch der erneute Anstieg der Infektionen hat zu einem Umdenken geführt. In Niedersachsen gelten folgende Regeln.

Mit wie vielen Menschen darf ich Weihnachten feiern?

Die gute Nachricht: Eine feste Obergrenze bei der Personenzahl gibt es im Familienkreis nicht. Denn zusätzlich zu einem Haushalt dürfen vier Angehörige beziehungsweise deren Partner und Mitbewohner sowie eine beliebige Anzahl an Kindern bis einschließlich 14 Jahre mitfeiern. Wie groß der erste Haushalt ist und aus wie vielen weiteren Haushalten die Gäste kommen, spielt dabei keine Rolle. Die Zahl der Gäste ist allerdings auf vier plus Kinder beschränkt. In der Praxis dürfte der zulässige Personenkreis damit überschaubar sein. Diese Regelung gilt nur vom 24. bis 26. Dezember.

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Darf ich als Single statt der Familie auch Freunde einladen?

Klar, das geht - allerdings nur in dem Rahmen, der auch vor und nach Weihnachten gilt. Denn die Ausnahmeregelung für die Feiertage gilt ausdrücklich für Angehörige und deren Partner. Somit gilt: Freunde dürfen höchstens zu fünft feiern, und diese fünf müssen in höchstens zwei Haushalten leben.

Wann dürfen meine Weihnachtsgäste anreisen?

Die gelockerten Kontaktvorgaben für den Familienbesuch gelten ausschließlich an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen, also vom 24. bis 26. Dezember. Wer schon vorher mit mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Haushalten zusammenkommt, verstößt also gegen die Corona-Verordnung. Dasselbe gilt, wenn der Besuch länger als bis zum 26. Dezember bleibt.

Muss ich zu Hause mit Besuch von der Polizei rechnen?

Nach Angaben der Landesregierung ist nicht zu erwarten, dass es während der Bescherung plötzlich an der Haustür klingelt – jedenfalls, solange die Feierlichkeiten im Rahmen bleiben. Wenn unzählige Autos vor dem Haus stehen oder eine Ruhestörung gemeldet wird, darf die Polizei allerdings eingreifen und die Feier auflösen.

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Kann ich für den Weihnachtsbesuch ein Hotelzimmer buchen?

Ja, in Niedersachsen ist das erlaubt. Touristische Übernachtungen sind zwar weiterhin untersagt. Die Außer-Haus-Unterbringung des Familienbesuchs zu Weihnachten im Hotel erachtet die Landesregierung aber gerade bei kleineren Wohnungen als sinnvoll.

Mit wie vielen Gästen darf ich Silvester feiern?

Die ursprünglich geplante Ausnahmeregelung zum Jahreswechsel hat die Politik angesichts der wieder zunehmenden Zahl an Corona-Infektionen gekippt. Das heißt, es gilt die Kontaktbeschränkung auf höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten – auch beim Anstoßen draußen mit den Nachbarn. Zusätzlich wurde sogar ein An- und Versammlungsverbot für die Silvesternacht erlassen.

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Darf ich das neue Jahr mit Raketen und Böllern einläuten?

Ja, zumindest nach derzeitigem Stand, denn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das generelle Feuerwerksverbot am 18. Dezember vorläufig außer Vollzug gesetzt. Ursprünglich hatte Niedersachsen auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Damit ging das Land weiter als der Bund-Länder-Beschluss, in dem vom Böllern lediglich „dringend abgeraten“ wurde. Nur Wunderkerzen sollten erlaubt sein. Das Gericht entschied allerdings, dass ein derart umfassendes Verbot als Infektiosschutzmaßnahme nicht notwendig sei. Laut Gesundheitsministerium soll in den nächsten Tagen allerdings ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern kommen - befristet vom 31. Dezember bis zum 1. Januar. Das Veranstalten von Feuerwerk für die Öffentlichkeit bleibt so oder so verboten.