Hannover. Die Ärztekammer ruft dazu auf, die Regeln für Feuerwerk zu verschärfen. Sonst drohe eine vermeidbare Überlastung des Gesundheitssystems.

Die Ärztekammer hat an die niedersächsische Landesregierung appelliert, die Corona-Verordnung in Sachen Feuerwerk nachzuschärfen. „Es sollte so streng wie möglich verboten werden, es dreht sich um eine vermeidbare Überbelastung des Gesundheitssystems“, sagte Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer, am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Mit großer Sorge habe sie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg zur Kenntnis genommen, dass das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Verordnung gekippt hatte. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, urteilten die Richter.

Aus ärztlicher Sicht habe sie kein Verständnis für das Urteil, betonte Wenker. „Zum einen verbieten die derzeit stetig steigenden Infektionszahlen und die Zahl der schwer an Covid-19 Erkrankten jede Ansammlung von alkoholisierten Menschen in der Silvesternacht“, sagte sie. In jahrelanger Praxiserfahrung zum Jahreswechsel habe sie zudem die schwersten Verletzungen besonders auch an Kindern beobachtet. „Wir sind in Niedersachsen noch nicht an der Belastungsgrenze, und wir sollten alles dafür tun, dass es so bleibt.“ Die Freigabe von Feuerwerk würde alle strikten Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen konterkarieren und erhoffte positive Effekte des jetzigen Lockdowns auf einen Schlag zunichtemachen.

Verkauf von Feuerwerk ist deutschlandweit verboten – Verschärfung der Landesverordnung möglich

Der Verkauf von Böllern und Raketen ist in diesem Jahr wegen der Pandemie deutschlandweit vor Silvester untersagt. Der Bundesrat beschloss auf Bitten der Bundesregierung am Freitag eine entsprechende Änderung der Sprengstoffverordnung. Darauf wies auch das niedersächsische Gesundheitsministerium in einer Reaktion auf den OVG-Beschluss hin. Darüber hinaus werde geprüft, ob durch eine Neufassung des Paragrafen 10a der Landes-Verordnung unter Berücksichtigung der Begründung des OVG Lüneburg rechtssichere Verbote erreicht werden können.

Der Beschluss des OVG zur Aufhebung des Böllerverbots ist zwar unanfechtbar. Das Land hat aber die Möglichkeit zur Nachbesserung. Andere Bundesländer hätten nicht so umfassende Feuerwerksverbote. Denkbar wäre etwa, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an bestimmten Orten zu verbieten, teilte das OVG mit.

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