Hannover. In Niedersachsen tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die Verordnung sieht unter anderem vor, private Treffen zu reglementieren.

Mit der seit Freitag gültigen neuen Corona-Verordnung werden in Niedersachsen zum ersten Mal seit der Pandemie auch Treffen im Privaten beschränkt. Auch bei Zusammenkünften in der Gastronomie und öffentlichen Veranstaltungen gibt es Änderungen.

Corona-Verordnung: Das gilt für private Feiern

Drinnen dürfen sich nur bis zu 25 Menschen treffen, draußen auf privatem Gelände bis zu 50. Je nach Infektionsgeschehen können die Obergrenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten aber auch niedriger ausfallen. Steigt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche über 35, dürfen sich nur noch bis zu 25 Menschen treffen – egal ob innen oder außen. Bei mehr als 50 Neuinfektionen sind nur noch bis zu zehn Menschen auf privatem Grund erlaubt. Auch ein Zelt im Garten gilt als geschlossener Raum, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums betonte.

In allen Szenarien gelten zudem die Vorgaben zum Abstandhalten und Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Diese gelten nur bei Gruppen von maximal zehn Menschen nicht – bei Angehörigen oder Mitgliedern zweier Haushalte kann die Zahl sogar größer sein.

Private Treffen im öffentlichen Raum: Alkoholverbot am Abend

Für private Treffen in öffentlichen Räumen – etwa in der Gastronomie – gelten andere Regeln. Dort sind bis zu 100 Teilnehmer erlaubt. Diese Obergrenze könnte den Richtwerten für die Neuinfektionen entsprechend zunächst auf 50 und dann auf 25 Gäste gesenkt werden. Während Zusammenkünften und Feiern, an denen mehr als 50 Personen teilnehmen, dürfen ab 18 Uhr keine Spirituosen und ab 22 Uhr gar kein Alkohol angeboten oder konsumiert werden.

Öffentliche Veranstaltungen

Veranstaltungen wie Messen, Kongresse oder auch Weihnachtsmärkte, an denen das Publikum mindestens zeitweise steht, bedürfen unabhängig von der Zahl der Teilnehmer der vorherigen Zulassung. Es müssen Hygienekonzepte und Abstandsregelungen eingehalten werden. Darüber hinaus müssen die Infektionszahlen in den nächsten Wochen stabil bleiben.

Für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum, egal ob drinnen oder draußen, gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern. In Theatern, Opernhäusern oder Kinos, wo es kaum Interaktion der Besucher gibt, gilt nun nur noch ein Mindestabstand von einem Meter statt eineinhalb Metern.

Sportveranstaltungen sind auch mit mehr als 500 Zuschauern möglich, aber nur mit vorheriger Zulassung. Auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen oder Synagogen gibt es keine generelle Obergrenze, sie hängt von den räumlichen Kapazitäten ab.

Weihnachtsgottesdienste im Freien

Große Weihnachtsgottesdienste mit mehr als 500 Teilnehmern im Freien ermöglicht diese Verordnung nicht. Für eine Entscheidung dazu ist es einer Sprecherin der Staatskanzlei zufolge noch zu früh. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 15. November außer Kraft.

Weitere neue Regelungen

Beschäftigte im Einzelhandel müssen neuerdings auch eine Mund-Nasen-Bedeckung bei der Arbeit tragen. Bei sportlicher Betätigung wurde die maximal zulässige Größe der Gruppen von 50 auf 60 Menschen erhöht. Ein Alkoholverbot bei Sportveranstaltungen mit höchstens 50 Zuschauern, die mitunter stehen, wurde gestrichen.

Mehr zum Thema Corona in Niedersachsen