Hannover. Auch in Niedersachsen sind Gastronomen verpflichtet Gästelisten für die Gesundheitsämter anzulegen. Doch auch die Polizei kann die Listen nutzen.

Sogenannte Corona-Gästelisten, die in Restaurants und Cafés zum Nachverfolgen von Infektionsketten ausliegen, können in Niedersachsen und Bremen im Einzelfall auch für Polizeiermittlungen genutzt werden. Während die Polizei in Bremen in den vergangenen Monaten bereits vereinzelt auf die Listen zurückgegriffen hat, sind solche Fälle in Niedersachsen nicht bekannt, teilten die Innenbehörden beider Länder mit.

Die Nutzung durch die Polizei wird kontrovers diskutiert

Um die Nutzung der Daten ist eine Diskussion entbrannt. Denn eigentlich sind die Angaben vorrangig für örtliche Gesundheitsämter bestimmt und eine wichtige Recherchequelle im Fall eines Corona-Ausbruchs. Und meistens wird auf den Formularen Vertraulichkeit und eine Löschung nach vier Wochen zugesichert. Zugriffe der Polizei auf die Daten sind in einigen Bundesländern in begründeten Fällen aber erlaubt.

In Bremen ging es dabei jeweils um die Aufklärung von Straftaten, unter anderem ein Sexualdelikt und eine gefährliche Körperverletzung, wie die Innenbehörde mitteilte. Die Beschlagnahmung oder Einsichtnahme erfolgte dabei nach den entsprechenden Regelungen. Auch in Niedersachsen ist ein Zugriff auf die Gästelisten im konkreten Einzelfall möglich, dabei spielt aber die Erheblichkeit der vorliegenden Gefahr sowie die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs eine Rolle, betonte ein Sprecher des Innenministeriums. Tatsächlich sei dem Ministerium noch keine Nutzung von Gästelisten durch die Polizei bekannt.

Coronavirus in Niedersachsen- Alle Fakten auf einen Blick

Coronavirus in der Region – hier finden Sie alle Informationen