Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass Shisha-Bars wieder öffnen dürfen. Es handele sich bei ihnen um keine Corona-Hotspots.

In Niedersachsen ist die Corona-Zwangspause für Shisha-Bars vorerst vorbei. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzte per Beschluss das coronabedingte Öffnungsverbot vorläufig außer Vollzug und folgte damit dem Antrag einer Restaurantbetreiberin in Hannover, die Shisha-Pfeifen zum Rauchen angeboten hatte. Das Gesundheitsministerium sei im Falle der Shisha-Bars seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, die erlassenen Schutzmaßnahmen fortlaufend zu überprüfen und zu hinterfragen, begründete der 13. Senat seine Entscheidung. (Az.: 13 MN 272/20)

Niedersachsens Shisha-Bars sind keine Corona-Hotspots

Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass die vollständige Schließung von Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, als infektionsschutzrechtliche Maßnahme nicht mehr notwendig sei. Etwaigen Infektionsgefahren könne mit Hygienekonzepten und anderen Beschränkungen hinreichend begegnet werden. Das Gericht folgte in der am Dienstag veröffentlichen Entscheidung im Wesentlichen dieser Argumentation.

Der Passus für Shisha-Bars in der Corona-Verordnung des Landes sei unverändert fortgeschrieben worden. Nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass Shisha-Bars sogenannte Hotspots der Virusverbreitung sein könnten, ergäben sich weder aus bisherigen Ereignissen in Niedersachsen noch in anderen Bundesländern, in denen die Shisha-Bars seit geraumer Zeit wieder mit Beschränkungen öffnen dürften.

Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Normenkontrolleilverfahren. Die einstweilige Außervollzugsetzung der Schließung ist allgemeinverbindlich und der Beschluss unanfechtbar.

Coronavirus in Niedersachsen- Alle Fakten auf einen Blick

Coronavirus in der Region – hier finden Sie alle Informationen