Hannover. Das Sozial- und Gesundheitsministerium Niedersachsens hat angeordnet, dass die Fleischindustrie ihre Mitarbeiter regelmäßig auf Corona testen muss.

Das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium hat regelmäßige Corona-Tests für Mitarbeiter von Schlachthöfen angeordnet. Ein entsprechender Erlass sei an die Landkreise und kreisfreien Städte ergangen, teilte das Ministerium am Dienstag in Hannover mit. Demzufolge dürfen in Schlacht- und Zerlegbetrieben nur noch Personen arbeiten, die zuvor mindestens einmal in zehn Tagen auf Covid-19 getestet wurden.

Die obligatorischen Tests werden mit einer prekäre Risikolage in der Branche begründet

Ziel des Erlasses sei es, neue Infektionsherde in der Fleischindustrie zu verhindern und Infektionen so früh wie möglich zu entdecken, erklärte Staatssekretär Heiger Scholz. „Wir haben gesehen, dass durch die klimatischen Verhältnisse, die für die Fleischverarbeitung erforderlich sind, aber auch aufgrund der Mitarbeiterstruktur und der Arbeitsorganisation in der Produktion, ein erhebliches Risiko für massenweise auftretende Infektionen mit dem Coronavirus besteht.“ Die regelmäßigen Tests müssen von den Betrieben selber organisiert und bezahlt werden.

Die Verfügung ist rückwirkend ab 20. Juli bis zunächst zum 31. Dezember gültig. Der Erlass gelte zunächst einmal unabhängig von der Betriebsgröße und für alle Schlacht- und Zerlegebetriebe. Allerdings hätten die Behörden einen Ermessensspielraum bei der Definition, was ein Schlacht- und Zerlegebetrieb sei, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums. Es gehe nicht um den Metzger um die Ecke oder um einen Landwirt, der wenige Male im Jahr ein Tier schlachte. Ziel sei es, zu verhindern, dass neue Hotspots in großen Betrieben entstehen.

Seit Mai hatten sich wiederholt in Betrieben der Fleischbranche in Niedersachsen Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert, zuletzt in einem Wiesenhof-Hähnchenschlachthof in Lohne bei Vechta.

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