Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sieht Corona-Infektionsgefahr – und lehnt den Antrag einer Betreiberin ab. Tattoo-Studios dürfen wieder öffnen.

Die Schließung von Fitnessstudios in Niedersachsen ist nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg rechtens.

Niedersachsen: Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag von Betreiberin ab – Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen

Der Antrag einer Betreiberin gegen die Corona-Verordnung des Landes wurde abgelehnt, wie die Justizbehörde am Freitag mitteilte. Mit Blick auf das bisherige Infektionsgeschehen und die Wirkung der Maßnahmen seien Schließungen weiterhin als wichtiger Baustein im Kampf gegen das Coronavirus zu sehen, hieß es zur Begründung. Der Beschluss ist unanfechtbar.

„Damit bleiben Fitnessstudios in Niedersachsen bis auf Weiteres geschlossen“, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums am Freitag. Einzige Ausnahme ist ein Studio in Bad Iburg im Kreis Osnabrück, das nach einem vorläufigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück öffnen darf.

Gegen diese Öffnungen war das Land bereits mit einer Beschwerde vorgegangen, auch um Rechtssicherheit und eine einheitliche Regelung für ganz Niedersachsen zu erreichen. Eine neue Entscheidung im Bad Iburger Fall liegt noch nicht vor.

Niedersächsisches Sozialministerium sieht sich bestätigt – „hohes Infektionsrisiko“ in Fitnessstudios

Das Sozialministerium sieht sich durch den OVG-Beschluss in seiner Argumentation bestätigt. Das Gericht sieht für Fitnessstudios durch das deutlich gesteigerte Atemverhalten unter körperlicher Belastung ein hohes Infektionsrisiko. Für den Senat liegt es im Ermessen des Landes, auf diese Infektionsgefahr mit einer Schließungsanordnung zu reagieren.

Die Antragstellerin hatte sich laut Gericht auf ihr Abstands- und Hygienekonzept berufen und forderte eine Gleichbehandlung mit anderen Betrieben wie Friseursalons und Gaststätten. Auf das Konzept kam es für das Gericht aber nicht an, zumal die Einhaltung in der Realität nur schwer überprüfbar sei.

Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sah der Senat ebenfalls nicht. Der Betrieb eines Fitnessstudios sei aufgrund der erhöhten Atemaktivität anders zu bewerten als die Öffnung von Friseursalons und Gaststätten.

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Niedersachsen: Tattoo-Studios dürfen nach Gerichtsbeschluss wieder öffnen

Während sich Fitnessfreunde also noch gedulden müssen, können Betreiber von Tattoo-Studios aufatmen. Denn nach einer weiteren Entscheidung des OVG Lüneburgs dürfen diese in Niedersachsen ab sofort wieder öffnen, wie das Sozialministerium mitteilte.

Demnach hält das Gericht die Differenzierung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen für nicht zulässig. Die entsprechende Regelung der Corona-Verordnungen wurde daher außer Vollzug gesetzt. Auch dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.

Außerdem dürfen zwei Sonnenstudios in Salzgitter und im Landkreis Goslar nach Gerichtsbeschlüssen wieder öffnen. Die Studios seien nicht als private Sportanlagen oder ähnliche Einrichtungen anzusehen, die nach der Corona-Verordnung zu schließen seien, teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Montag mit. dpa

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