Lüneburg. Eine Lüneburger Schülerin hatte geklagt. Sie hatte eine Benachteiligung gegenüber anderen Jahrgängen bemängelt, die nicht zur Schule gehen dürfen.

Viertklässler müssen ab Montag wie vorgesehen wieder in die Schulen. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zum Präsenzunterricht entschieden, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte.

Den Antrag einer Schülerin auf einstweilige Außervollzugsetzung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus habe der 13. Senat abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Zeit für eine mögliche Anpassung

Die mit der schrittweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts verbundene vorübergehende Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, entschieden die Richter. Das nach Jahrgängen abgestufte Vorgehen biete ausreichend Zeit für die Umsetzung und eine mögliche Anpassung der Konzepte. Zudem diene es der Vermeidung eines unkontrollierbaren Wiederanstiegs der Neuinfektionen.

Den Antrag hatte eine Schülerin einer vierten Klasse gestellt. Vertreten durch ihre Eltern wandte sie sich mit einem Normenkontrolleilantrag dagegen, ab dem 4. Mai wieder in die Schule gehen zu müssen. Sie sah darin eine Verletzung des Gleichheitssatzes und eine Benachteiligung gegenüber anderen Jahrgängen, denen die Teilnahme am Präsenzunterricht weiterhin untersagt ist.

Präsenzunterricht für Entwicklung wichtig

Es seien keine überzeugenden Gründe zu erkennen, Grundschulen vom Vorgehen auszunehmen, argumentierten die Richter. In den Grundschulen seien Viertklässler am ehesten in der Lage, hygienische Maßnahmen vorzunehmen und den gebotenen Abstand weitgehend einzuhalten. Der Präsenzunterricht sei zudem für die persönliche Entwicklung wichtig. dpa

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