Norden. Wanderer sollten im Harz nicht die Grenze zu Sachsen-Anhalt übertreten. Auch andernorts müssen Ausflügler mit Kontrollen und Sanktionen rechnen.

Die Corona-Krise sorgt am Osterwochenende für Kontrollen in Niedersachsen. An Fähranlegern überwachen Ordnungsbeamte, dass in der Corona-Krise nur Berechtigte zu den ostfriesischen Inseln kommen. Auch, wer einen Osterausflug über Niedersachsens Grenzen hinaus plant, muss sich mancherorts auf Kontrollen einstellen. So sehen die Beschränkungen – und Konsequenzen bei Übertretungen – aus:

Sachsen-Anhalt: Besuche bei der Familie sind erlaubt, touristische Einreisen untersagt. Das gilt auch für Tagestouren in den Harz. Dort hat das Innenministerium in Magdeburg verstärkte Kontrollen angekündigt – ein Fokus liege auf Ausflüglern aus Niedersachsen. Wer erwischt wird, kann mit 400 Euro bestraft werden. An der Landesgrenze sind hingegen keine generellen Kontrollen geplant.

Mecklenburg-Vorpommern: Schon seit Mitte März sind auswärtigen Besuchern Urlaubsreisen und Tagesausflüge nach Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Ordnungsämter halten Ausschau nach Fahrzeugen, die außerhalb des Landes gemeldet sind. Über Ostern setzt die Landespolizei verstärkt auch Angehörige der Bereitschaftspolizei ein. Wie das Innenministerium in Schwerin mitteilte, finden die Fahrzeugkontrollen vor allem entlang der Landesgrenze und an den Inselzufahrten statt.

Bremen: Das Land hat keine Zugangssperren festgelegt. Touristische Übernachtungen sind nicht genehmigt. Wie woanders auch gilt eine Ausgangsbeschränkung. Es sei „nicht geplant, dass wir an allen Autobahnabfahrten nach Bremen Kontrollen aufstellen“, sagte der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Ordnungsamt und Polizei seien ohnehin präsent. Das Einsatzkonzept habe bisher funktioniert. Es gebe keinen Grund, die Strategie zu ändern.

Hamburg: Für die Hansestadt besteht derzeit keine Ausgangssperre und auch kein Ein- oder Ausreiseverbot. Allerdings ist es auch in Hamburg nicht erlaubt, Touristen übernachten zu lassen.

Ostfriesische Inseln: Urlaubern ist der Zugang zu den Inseln über Ostern nicht erlaubt und die Zugangswege über Wasser wie aus der Luft werden kontrolliert. Befördert werden dürfen nur noch Menschen mit Erstwohnsitz, Lieferanten oder teils auch auf den Inseln Arbeitende. Reedereien, Fährbetriebe und Flugdienste müssen sich etwa durch einen Personalausweis oder Dienstausweis bescheinigen lassen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Mitunter kontrolliert auch das Ordnungsamt.

Wohnmobile in Ostfriesland: Vor Kontrollen sollten sich Wohnmobil-Touristen in den Landkreisen Aurich und Wittmund in Acht nehmen. Dort ist das Parken von auswärtigen Fahrzeugen zwischen dem 9. und 14. April auf öffentlichen Flächen verboten. Polizei und Ordnungsamt werden nach Angaben der Kreise kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Es drohen laut einem Kreissprecher in Wittmund Bußgelder zwischen 150 und 400 Euro.

Niederlande: Die Grenzen sind noch offen. Allerdings rät die Bundespolizei, nicht in die Niederlande zu reisen. „Das Robert Koch-Institut hat die Niederlande zum Risikogebiet erklärt“, sagt der Sprecher der Bundespolizei in Hannover, Jörg Ristow.

Die Niederländer bemühen sich an etlichen Grenzübergängen auch, Deutsche von der Einreise abzuhalten, wenn die Menschen dafür keine triftigen Gründe angeben können. Shopping-Touren oder Ausflüge seien keine Gründe, die anerkannt würden, erklärte etwa die Sicherheitsbehörde von Limburg. „Wir sprechen mit den Menschen, fragen warum sie kommen und bitten sie umzukehren“, sagte ein Sprecher der niederländischen Grenzwacht am Donnerstag der Nachrichtenagentur ANP. „Es gilt aber noch immer kein Einreiseverbot.“ Daher verhänge man auch keine Bußen.

Niedersachsen: Bundespolizei kann bei Einreisenden für Corona-Verstöße Bußgelder erheben

Die Bundespolizei in Deutschland achtet bei Stichproben Einreisender etwa auf Krankheitssymptome - gegebenenfalls wird das Gesundheitsamt verständigt. Auch, wie viele Menschen im Auto sitzen und ob sie zu einer Familie gehören, werde überprüft. Wird das Kontaktverbot nicht eingehalten, drohen in Niedersachsen Bußgelder. dpa

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