Hannover. In Braunschweig laufen rund 40 Verfahren im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen. Das Strafmaß soll ein einheitlicher Bußgeldkatalog klären.

25.000 Euro fürs gemeinsame Joggen? Um solche Fragen rund um das Corona-Kontaktverbot zu klären, will das Land Niedersachsen zum Wochenstart einen einheitlichen Bußgeldkatalog vorlegen. Eine entsprechende Empfehlung für die Landkreise und kreisfreien Städte wird nach Auskunft des Krisenstabs mit dem Innenministerium erarbeitet.

Corona-Verstöße: Strafrahmen kann in schweren Fällen voll ausgeschöpft werden

In schweren Fällen könnte der Rahmen von 25.000 Euro, den das Infektionsschutzgesetz vorsieht, ausgeschöpft werden, sagte der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Heiger Scholz. Die reellen Strafen dürften aber weitaus niedriger ausfallen: So hat beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen schon vor knapp zwei Wochen einen entsprechenden Katalog erlassen, der 200 Euro Strafe für Ansammlungen von mehr als zwei Personen und 250 Euro fürs Picknicken vorsieht.

Kommunen handhaben Corona-Verstöße bislang unterschiedlich

In den Kommunen wurden Verstöße bisher hingegen recht uneinheitlich gehandhabt, wie ein Sprecher des Landkreistags sagte. „Die Behörden hatten da bisher einen weiten Ermessensspielraum, wie weit die das auslegen.“ So teilte die Stadt Braunschweig mit, dass die Höhe der Bußgelder bei den bisher rund 40 Verfahren im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen „grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls“ festgelegt würden. Bußgeldbescheide seien aber noch keine verschickt worden. Auch in Göttingen laufen die Verfahren noch, wie eine Polizeisprecherin sagte. Zur Höhe der Strafen konnte sie nichts sagen, man warte auf den landesweiten Beschluss. dpa

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