Hannover. Die am Samstag in Kraft getretene Corona-Verordnung schieße über das Ziel hinaus und müsse korrigiert werden, teilte ein Ministeriumssprecher nun mit.

Eine gerade erst erlassene Einschränkung privater Besuche Zuhause hat das Gesundheitsministerium Niedersachsen wieder zurückgenommen. Eine am Samstag in Kraft getretene Corona-Verordnung schieße in dem Punkt über das Ziel hinaus und müsse korrigiert werden, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Niedersachsen: Ministerium rudert bei Familien-Besuchseinschränkung zurück

„Aus dem Verordnungstext kann man herauslesen, dass in Niedersachsen fortan auch Besuche zwischen engsten Familienangehörigen (Eltern und Kindern) nur in sehr wenigen Konstellationen erlaubt seien. Das gelte, so der Verordnungstext, ebenso für das gegenseitige Besuchen engster Freunde“, hieß es in der Mitteilung. Zuvor hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.

In der Verordnung, die auch die Öffnung von Baumärkten für Privatpersonen von Samstag an wieder erlaubt, heißt es: „Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt.“ Ausnahmen gelten etwa nur für den Besuch bei Lebenspartnern, Alten oder Kranken, die Betreuung Hilfsbedürftiger oder die Teilnahme an Hochzeitsfeiern im engsten Familienkreis.

Gesundheitsministerium: Physischen Kontakt außerhalb des Hausstandes dennoch minimieren – Feiern daheim bleibt verboten

Inmitten der Verwirrung um eine Verordnung zu sozialen Kontakten in der Corona-Krise hat Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann die Regelung präzisiert. Demnach solle der Kreis sich treffender Menschen auch in der eigenen Wohnung und auf dem Grundstück möglichst klein und gleichbleibend sein, sagte die SPD-Politikerin am Sonntag.

Denkbare Konstellationen seien extrem unterschiedlich: „Manche treffen sich mit ihren bereits ausgezogenen Kindern, andere mit ihren getrennt lebenden Lebensgefährten, wieder andere mit nur einem engen Freund oder einer Freundin. Das alles soll auch zukünftig in Niedersachsen möglich bleiben.“

Die Regelung werde so geändert, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden zulässig seien.

Gleichzeitig bleibe es dabei: „Alle Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“, betonte Reimann.

Verboten blieben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Für eine Erklärung, wie es zu der Regelung gekommen war, war das Ministerium zunächst nicht zu erreichen.

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Niedersachsen: FDP und Grüne bezeichnen Besuchseinschränkung als „verfassungswidrig“ und „schweren Fehler“

„Das Besuchsverbot war ganz offensichtlich verfassungswidrig und seine Aufhebung dringend geboten“, teilte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Stefan Birkner, mit. Es zeichne sich ein sehr leichtfertiger Umgang der Landesregierung mit Bürgerrechten ab.

Das Vorgehen war aus Sicht der Grünen-Fraktionsvorsitzenden, Julia Willie Hamburg, übereilt und ein schwerer Fehler. Es gefährde die generelle Akzeptanz der Corona-Schutzmaßnahmen. „Künftig muss wieder Sorgfalt vor Eile gehen und das Parlament an solchen Entscheidungen beteiligt werden“, so Hamburg. dpa

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