Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass Robby bei seinen Besitzern bleiben darf.

Jubel und Erleichterung im Gerichtssaal, der 47-jährige Zirkusaffe Robby darf bei seinem Besitzer bleiben: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einem Berufungsverfahren ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburgs aufgehoben und für wirkungslos erklärt. Der wohl letzte Menschenaffe, der in einem deutschen Zirkus lebt, wird seinen Lebensabend im Circus Belly verbringen können. Die Verfügung des Landkreises Celle aus dem Jahr 2015, den Schimpansen in eine Resozialisierungseinrichtung einzuweisen, ist mit dem Urteil vom Donnerstag gescheitert. Damit gaben die Richter der Klage des Eigentümers von Robby statt. Zirkusdirektor Klaus Köhler, bei dem Robby nach eigenen Angaben seit 1975 lebt und über Jahrzehnte in den Shows des Zirkus‘ aufgetreten war, hatte sich gegen die Verfügung des Landkreises Celle zur Wehr gesetzt und war in Berufung gegangen. Unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts sagte der Zirkusdirektor: "Ich freue mich, dass ich mein Kind behalten kann."

Die Begründung des Urteils

Zur Begründung des Urteils sagte der Vorsitzende Richter Dieter Muhsmann: „Das Gericht kommt zwar zu dem Schluss, dass die Haltung von Robby im Zirkus nicht artgerecht ist und es klare Hinweise gibt, dass eine Verhaltensstörung vorliegt, eine Einweisung in eine Auffangstation ist dennoch unverhältnismäßig.“ Robby sei vom Menschen fehlgeprägt, eine Resozialisierung ändere das auch nicht grundlegend. Er könne zwar von seinen Artgenossen lernen, die Prägung auf den Menschen werde aber bleiben. Mit Blick auf das hohe Alter des Tieres berge der Wechsel des Aufenthaltsortes mehr Risiken als Chancen. In der niederländischen Auffangstation AAP sei nicht gewährleistet, dass Robby dort ein artgerechtes Leben führen werde. Dazu gehöre unter anderem das Herumstreifen in größeren Gruppen, die bestimmten Dynamiken folgen würden. Im Fall Robby sei es wohl besser, wenn die Gruppe nicht aus mehr als zwei oder drei Schimpansen bestehen würde. Dieses, so Muhsmann, wäre dann ebenfalls nicht artgerecht. Damit folgte das Gericht nur in Ansätzen der Empfehlung des Gutachters Dr. Pierre Grothmann. Dieser hatte schon beim nun widerrufenen Verfahren am Verwaltungsgericht ausgesagt, dass eine Resozialisierung von Robby gelingen könne. Er sagte aber auch, die Fehlprägung sei nicht rückgängig zu machen. „Robby bleibt verhaltensgestört“, so Grothmann.

Auch die Rolle des Alters des Schimpansen spielte bei der Urteilsbegründung eine wichtige Rolle. Laut Gutachten und einer eidesstattlichen Erklärung ist Robby 43 Jahre alt, im Gericht sprach Besitzer Klaus Köhler von einer Geburtsurkunde, die belegen würde, dass der Schimpanse schon älter ist, womöglich schon 47 Jahre. Vorsitzende Richter Muhsmann: „Die Ausführungen des Gutachters haben nicht ausschließen können, dass sich Robby in einer neuen Umgebung zusätzlichem Stress ausgesetzt sieht. Er ist einer von ganz wenigen Schimpansen weltweit, die so ein hohes Alter erreicht haben. Bei ähnlichen Fällen haben wir erlebt, dass die Resozialisierung über Jahre dauert. Auch deshalb hält das Gericht die Klage gegen die Verfügung des Landkreises Celle für rechtens und eine Abgabe für nicht verhältnismäßig.“

Im Jahr 2015 begann die juristische Auseinandersetzung um den richtigen Lebensort für den Schimpansen. Der Landkreis Celle, seit 2007 die zuständige Genehmigungsbehörde, hatte auf Grundlage eines eingeholten Gutachtens der Primatologin Signe Preuschoft verfügt, Robby in einer spezialisierten Haltungseinrichtung für Menschenaffen in den Niederlanden unterzubringen. Die seit 1990 bestehende bundesweite Leitlinie, die die Haltung von Menschenaffen in deutschen Zirkussen generell untersagt, war zuvor vom Landkreis nicht umgesetzt, sondern per Ausnahmegenehmigung umgangen worden. Die Position des Landkreises änderte sich mit dem Gutachten von Preuschoft, auch hatte die Tierrechtsorganisation Peta mit der Kampagne „Rettet Robby“ seit 2011 auf die Situation des Affen hingewiesen und den Druck erhöht. Im Mai 2017 wurde vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass Robby den Zirkus verlassen muss und künftig unter Artgenossen leben soll. Das ist mit dem Urteil des OVG nun hinfällig. Es gibt keine Möglichkeit der Revision, so das OVG, allerdings kann der Landkreis Celle als Beklagter Beschwerde gegen die Nichtzulassung einlegen.