“Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, einen Freizeitpark zu betreiben.“

Die Stadt sollte das Mühlenmuseum nicht kaufen. In der sechsmonatigen Abwägung seit Horst Wrobels Angebot hat sich an dem wesentlichsten Grund nichts geändert: Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, einen Freizeitpark zu betreiben. Denn Achtung: Das Mühlenmuseum ist kein Museum, das das Erbe der Menschheit bewahrt und erforscht. Diese Feststellung schmälert den Erlebniswert des Mühlenparks nicht, ist aber bedeutend für die politische Entscheidungsfindung. Für Erlebnisse sind in unserer Gesellschaft Privatunternehmen zuständig. Nur das kann der Weg sein.

Dazu braucht es nicht den Umweg über das Rathaus, das erst das Wrobelsche Vermächtnis erwirbt, um dann einen Betreiber zu suchen. Der direkte Weg ist, dass der Unternehmer Wrobel einen Nachfolger zu Marktkonditionen findet. Der Stadt bleibt es unbenommen, nach ihrem Dafürhalten diesen Unternehmer zu subventionieren, wie sie es zur Genüge mit Horst Wrobel getan hat. Bedenken, ein Investor könnte sich das Areal für unliebsame Zwecke aneignen, sind unbegründet. Da muss der Rat sein Licht nicht unter den Scheffel stellen. Planungsrecht obliegt der Stadt. Ohne einen Bebauungsplan ändert sich auf den Mühlenflächen gar nichts.