Wolfsburg. „Es dürfte keinem Autofahrer ein Zacken aus der Krone fallen, wenn er wegen einer Demo auf der A39 einen Umweg fahren müsste.“

Das Demonstrationsrecht endet nicht mehr von vornherein an der Auffahrt zur Autobahn. Dafür hat im vergangenen Jahr das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit einer Entscheidung gesorgt. Demzufolge muss eine genehmigende Behörden auch bei Demo-Anmeldungen auf solchen Höchstgeschwindigkeitsstrecken grundsätzlich eine Güterabwägung vornehmen. Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in manchen Ländern sollten wir daran denken, welch’ hohes Gut das Demonstrationsrecht ist. Meine ersten Gedanken bei diesem Thema waren: Dann lasst sie halt eine kurze Etappe radeln.

Es dürfte keinem Autofahrer ein Zacken aus der Krone fallen, wenn er wegen einer Demo auf der A39 einen Umweg fahren müsste. Ohnehin dürfte sich an diesem Sonntag – Volkstrauertag – der Verkehr eher in Grenzen halten. Doch dann stellte sich mir die Frage, was für einen Zweck die A39-Demo verfolgt? Es gibt viele Argumente, die gegen den Ausbau der A39 und gegen den Bau des Trinity-Werks sprechen (und auch dafür). Darüber zu streiten, gehört auf die Marktplätze, vor die Rathäuser, in die Bürgerhallen. Aber auf die Autobahn? Wer kriegt denn den Protest dort mit, außer der radelnden Teilnehmer-Blase. Sicherlich: Viele schöne, bewegte Bilder würde es aber geben...