Zum Artikel „Niedersachsen hinkt bei E-Mobilität hinterher“ vom 27. Mai:

Das Thema wird nicht verstanden, weder von der Politik noch von den Medien! Und wenn ich von acht (!) Elektro-Motorrädern im Wert von 267.000 Euro lese, fällt mir gar nichts Positives mehr ein. Mehr als 30.000 Euro für ein E-Motorrad?! E-Mobilität flächendeckend einzuführen, ist mehr als naiv. Im Stadtverkehr ist das absolut sinnvoll, selbst für Personen mit Hang zu schweren SUVs! Das verstehen aber nur die wenigsten. Wo sind die E-SUVs? Zahlungswillige Kundschaft für so etwas ist da! Für die Autobahn sind E-Autos eher weniger geeignet. Also muss man sich Gedanken für anwendungsorientierte Lösungen machen, anstatt Vorgaben wie E-Mobilität ausschließlich und jetzt macht mal! Das ist einfach blind, und die angebliche Vorzeigeindustrie Automobilwirtschaft hat am wenigsten Ideen. Ein Elon Musk vielleicht noch, aber der denkt auch schon viel lieber an Raketen und hat das E-Auto eher abgehakt. Für die Autobahn macht LOHC (an ein Mineralöl gebundener Wasserstoff) Sinn. Zweiter Platz beim deutschen Wissenschaftspreis, von Bundespräsident Steinmeier verliehen, und was macht man von Seiten der Politik daraus? Eben nix! Das flüssigkeitsgebundene Versorgungssystem könnte weiter genutzt werden und innerstädtisch die E-Mobilität mit kleinen Reichweiten.

Christoph Hartwig, Wolfenbüttel

Wirtschaftlichkeit als Grundübel der Pflege

Zu „Nicht zu stark auf Gewinn orientieren“ vom 28. Mai:

Die Leopoldina bringt es auf den Punkt: Das Grundübel unseres Gesundheits- und Pflegesystems ist die weitaus überwiegende Orientierung an der Wirtschaftlichkeit. Gewinn geht vor Menschlichkeit. Die Privatisierung von Kliniken verschärft das Übel, denn private Betreiber von Kliniken wollen nichts als Gewinn mit dem Geschäftsmodell Klinik machen. Es kann nicht sein, dass ein kranker oder behinderter Mensch nicht die Versorgung bekommt die er wirklich braucht, sondern immer nur danach geschaut werden muss, was kostengünstiger ist. Und die Fallpauschalen verführen manchen Klinikchef zu unnötigen Operationen und Behandlungen oder IGeL-Angeboten (individuelle Gesundheitsleistungen, Anm. d. Red.), damit die Klinik wirtschaftlich ist. Wir können nicht weiter zulassen, dass Versicherungen und Pharma-Industrie um die billigsten Medikamente schachern und das Personal schlecht bezahlt wird. Wir brauchen ein Pflegesystem nach den Maßstäben der Menschlichkeit und nicht dem Minutentakt des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Anm. d. Red.). Es heißt doch jetzt in Corona-Zeiten, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten, ist Staatspflicht. Wir brauchen endlich ein steuerfinanziertes Gesundheits- und Pflegesystem mit gedeckelten niedrigen Beiträgen der Versicherten, allgemeinverbindliche Tariflöhne für das Personal im Gesundheitswesen und der Pflege sowie eine Rückführung der Kliniken von Konzernen in kommunales Eigentum. Wir brauchen eine starke gesetzliche staatliche Regulierung des Gesundheits- und Pflegesystems, sonst kommen wir bei einer möglichen neuen Pandemie nicht wieder so relativ glimpflich davon. Ein Zurück zur Vor-Corona-Zeit darf es nicht geben.

Rosemarie Manke, Braunschweig

Schnippt VW, steht die Republik stramm

Zum Artikel „BGH verurteilt VW zu Schadenersatz“ vom 26. Mai:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, manche sind allerdings gleicher, und einige wenige sind am gleichesten. Wenn VW mit den Fingern schnippt, steht die Republik stramm: Die Regierung steht stramm, die Justiz steht stramm, die Gewerkschaft steht stramm und auch die Medien stehen stramm. Diese schimpfen zwar und kritisieren, aber nicht so streng. Denn über allen Köpfen hängt wie ein Damokles-Schwert die Drohung über den möglichen Verlust von Arbeitsplätzen. Bei VW wären es Hunderttausende. Insofern hat mich das BGH-Urteil über den Abgas-Betrug sehr positiv überrascht. Untergeordnete Instanzen haben ganz anders geurteilt.

Werner Knurr, Hornburg

Dem Kläger persönlich entstand kein Schaden

Reaktion auf den Leserbrief mit dem Titel „Hoffentlich bewirkt dieses Urteil etwas“ zu demselben Thema:

Bei allem Respekt vor der Entscheidung des BGH bin ich im Gegensatz zum Leserbrief von Herrn Reupke der Meinung, dass der Kläger persönlich überhaupt keinen Schaden hatte. Er konnte mit seinem Auto genau das machen, wofür er es gekauft und bezahlt hatte. Selbstverständlich haben Steuerzahler und Staat Anspruch auf entgangene Steuereinnahmen und spürbare Strafzahlungen. Schließlich hat die Allgemeinheit durch die erhöhte Luftverschmutzung Schaden erlitten. Wenn der Kläger behauptet, im Wissen über den verursachten Schaden hätte er sich gerade dieses Auto nicht gekauft, überzeugt er mich nicht wirklich. Auf dem Markt hätte er kaum eine bessere Alternative gefunden. Und wer es mit seinem Umweltbewusstsein wirklich ernst nimmt, kauft sich sowieso kein Auto.

Franz Albert, Wolfenbüttel

Proteste nicht mehr nachzuvollziehen

Zum Artikel „Wer steckt hinter Widerstand 2020?“ vom 16. Mai:

Man kann die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen langsam nicht mehr hören und gar nicht nachvollziehen. Eine bunte Mischung von Menschen, wie Hippies, Esoteriker, Impfgegner, Existenzbedrohte und sogar ein Mediziner – Bodo Schiffmann ist dabei, der es besser wissen sollte – schließt sich den Protesten an. Sie stellen die Bedrohlichkeit des Coronavirus in Frage, reden von Raub der Grundrechte. Ignoranter und törichter geht es nicht mehr. Die gleiche Gruppe dieser zahlreichen Ignoranten und Egoisten würde allerdings noch lauter schreien, hätten nicht alle Politiker und Verantwortlichen rechtzeitig die Notbremse gezogen. Das sehr gefähhrliche Virus hätte sich ungehindert ausgebreitet. Ich empfehle diesen Besserwissern und Ignoranten doch nach Italien, Spanien, England oder Amerika auszuwandern. Dort erleben diese dann ihr „Corona-Paradies“. Es sterben nicht nur alte Menschen, sondern leider auch jüngere. Natürlich wird es etliche wirtschaftliche Einbußen und Rückschläge geben, aber wir dürfen leben und es wird wieder aufwärts gehen.

Lieselore Grosse, Wolfenbüttel