Zum Artikel „Trump nennt Staatsanwälte „Schurken“ vom 13. Februar:

Es darf „keine Begrenzung der Autorität des Präsidenten geben“. Das sagt nicht etwa ein politischer Vasall über seinen türkischen Präsidenten Erdogan, sondern der Justizminister Barr über seinen amerikanischen Präsidenten. Trump darf sich demnach nach Ansicht des zuständigen Ministers in die Justiz einmischen, in diesem Fall, weil ihm das Strafmaß für einen kriminellen Weggefährten nicht passt. Es hat den Anschein, als sei die Erosion der Demokratie in Amerika schon weit fortgeschritten.

Wolfram Buchwald, Gifhorn

Dem Wohledes Landes dienen

Zur Wahl in Thüringen:

Welch eine Ironie, und wie lange müssen wir solche Reaktionen von dieser Kanzlerin noch erdulden? Gleich nach einer demokratisch durchgeführten Wahl, deren Ergebnis mit Sicherheit nicht gerade angenehm war, gibt sie ein Interview und erklärt diese Wahl für ungültig. Seit wann darf eine Bundeskanzlerin über alle demokratischen Gesetze so entscheiden. Nur weiter so! Ihr taktiles Handeln und Umgang mit ihren eigenen Parteimitgliedern wird sie hoffentlich bald abstrafen. Alle bürgerlichen Parteien in Thüringen, angefangen von der CDU, SPD und FDP, haben bislang nur kund getan, was nicht geht, ohne überhaupt eine Lösung anzubieten. Die Neuwahlen werden die Linken und die AfD weiter stärken, weil unsere Volksvertreter immer noch nicht begriffen haben, dass sie dem Wohle unseres Landes dienen sollen und nicht ihre parteipolitischen Interessen von Wichtigkeit sind.

Karl Kurz, Salzgitter

Hinterher sindwir alle schlauer

Zum Urteil gegen die drei Erzieherinnen nach dem tragischen Tod eines Kindes:

Die drei Erzieherinnen aus Wolfsburg sind verurteilt worden, weil sie ihre Aufsichtspflicht nicht so wahrgenommen haben, wie es nachdem, was passiert ist, notwendig gewesen wäre. Hinterher sind wir immer alle schlauer. Jeder Privatmann wäre ebenfalls verurteilt worden, wenn ein Kleinkind in seinem Gartenteich ertrunken wäre, falls dieser nicht eingezäunt gewesen wäre. Welchen Anteil trägt in dem verhandelten Fall die Gemeinde, die das Regenrückhaltebecken nicht eingezäunt hat?

Jochen Palmowski, Braunschweig

Tempolimit für Radfahrer

Zum Leserbrief „Fakten statt Emotionalität“ vom 12. Februar:

Die Hauptursache bei Autobahnunfällen mit Todesfolge ist tatsächliche zu schnelles Fahren. Der Leserbriefschreiber unterschlägt jedoch, dass sehr viele Unfälle gerade in Abschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen. Diese Unfälle passieren, auch wenn überall eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt!

Da die Autobahnen sowieso die sichersten Straßen im Land sind, lässt sich auf dieser Basis kein Argument für Tempo 130 ableiten. Im Gegensatz zum Autoverkehr steigt die Zahl der Opfer unter den Radfahrern kontinuierlich an. Ist es nicht sinnvoller, hier über eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachzudenken – zum Beispiel 13 km/h?! Sicher ist Sicher.

Thomas Walz, Meine