Zu „Kunden verärgert über
Bonpflicht“ vom 8. Januar:

Ich finde die Bonpflicht gut, weil sie Steuerhinterziehung eindämmt und damit dem Gemeinwohl dient. Die Umweltschutzargumente, die der Handel vorbringt, erscheinen mir durchsichtig und scheinheilig: Seit dem Verbot von Bisphenol A auf Thermobons können diese wie normales Altpapier recycelt werden. Apropos Altpapier: Wer regt sich eigentlich über die mit Werbung verlängerten Kassenbons und die Berge von Werbeprospekten auf, die auch niemand haben will? Dagegen sind die kleinen Papierschnipsel vom Bäcker doch ein Witz. Soviel zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Dass sich der Handel über diese Maßnahme erregt ist (leider) nachvollziehbar. Dass aber viele Bürger, die nun überhaupt nicht betroffen sind, mitmachen, ist mir schleierhaft. Es sei denn, es geht wieder um das Aufregen um des Aufregens willen.

Burkhard Schröder, Braunschweig

Es gibt Ausnahmen von der Pflicht

Auch zu diesem Thema:

Die Bonpflicht verursacht – so, wie sie zurzeit umgesetzt und zu Recht beklagt wird – unnötigerweise Aufwand, Kosten und Müll. Allerdings verstehe ich nicht, warum nicht mehr für die Möglichkeit der Ausnahmeregelung „geworben“ und von dieser Gebrauch gemacht wird. Denn nach dieser kann beim Finanzamt eine Befreiung von der Belegausgabe beantragt werden: Dies gilt, wenn die Belegausgabe eine „unzumutbare Härte“ darstellt, weil dadurch zum Beispiel lange Warteschlangen oder zu hohe Entsorgungskosten entstehen. Und das wäre doch zum Beispiel von jedem Bäcker schnell nachzuweisen; allein die Papierberge, die die Bonpflicht erzeugt, sprechen doch dafür. Warum nur wird die Ausnahmeregelung aber so wenig genutzt? Als Hilfestellung kann übrigens jeder Interessierte zum Beispiel vom Bund der Steuerzahler Servicematerial mit Musterbrief zur Antragstellung erhalten.

Petra Schadebrodt, Helmstedt

Wir sollten alle gelassener sein

Ebenfalls dazu:

Gerade beim Kauf von Backwaren ist der Ärger über die Bonpflicht verständlich, da dort jeder Einkauf auch vor der Bonpflicht schon über die Registrierkasse lief. Wenn sich jedoch am Ende des Steuerjahres herausstellen sollte, dass sich die Steuereinnahmen durch die Bonpflicht um 10 Milliarden Euro erhöht haben, dann rechtfertigt es das neue Verfahren. Bis dahin sollten alle etwas gelassener sein und abwarten.

Carola Schmidt, Didderse

Mit Ehrlichkeit ist es nicht weit her

Zum selben Thema:

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz sich hier die Unternehmer für den Umweltschutz einsetzen. Wenn Papier sparen ihnen so wichtig ist, wäre mein Vorschlag, die Werbezettel – die ja zum Teil schon Bücher sind, und uns täglich die Briefkästen verstopfen – einzusparen. Wenn tatsächlich 10 Milliarden Euro hinterzogen werden und der Bon hilft, dann her damit.

Mit der Steuerehrlichkeit scheint es ja bei einigen insgesamt nicht so weit her zu sein, wie jetzt das ifo-Institut bei den Exporten festgestellt hat: Umsatzsteuerbetrug hoher Milliardensummen europaweit. Insofern sollen sich doch bitte die weißen Schafe bei den schwarzen bedanken, nirgendwo sonst.

Wilfried Ottersberg, Cremlingen

Wie bekommt die „Bonflut“ einen Sinn?

Auch dazu:

Es ist natürlich richtig, dass das Finanzministerium bei einer geschätzten Summe von 10 Milliarden Euro hinterzogenen Steuergeldern Maßnahmen ergreifen muss. Um nun der „Bonflut“ einen Sinn zu geben, habe ich einen (nicht ganz ernst gemeinten) Vorschlag; Sozusagen eine zweite Sicherung: Alle Kunden – zum Beispiel einer Bäckereifiliale – haben eine „Aufbewahrungspflicht“ für die Kassenbons innerhalb eines Kalenderjahres. Am Ende des Jahres schicken die Kunden ihre Bons dann an das für den Bäcker zuständige Finanzamt. Das kann nun überprüfen, ob die Einnahmen der elektronischen Registrierkasse der Filiale mit den addierten Summen der Bons übereinstimmen. Das würde sicherlich eine Menge Arbeit machen. Aber: Es ist sinnvoll und lohnt sich.

Klaus Römer, Wolfsburg