Die Leserbriefseite vom 8. Juli 2019.

Zu „Sea-Watch-Drama polarisiert Europa“ vom 1. Juli und den Leserbriefen vom 4. Juli:

Zu dem Leserbrief des Herrn Plascke kann ich leider nur feststellen: Das Absetzten der Flüchtlinge an der nahe liegenden nordafrikanischen Küste wäre sicher nicht die beste Option gewesen, wie der schlimme Bombenangriff vom 3. Juli auf ein Flüchtlingslager in Libyen mit mindestens 50 Toten und 100 Verletzten leider auf dramatische Art gezeigt hat! Also eher kein so guter Rat.

Norbert Feth, Cremlingen-Weddel

Es wurde geltendes Recht gebrochen

Ebenfalls dazu:

Ich kann Herrn Plaschke zu seinem Leserbrief meine uneingeschränkte Zustimmung geben. Jeder hat für sein Handeln eine mehr oder weniger gute Ausrede. Wenn hier aber geltendes Recht gebrochen wird, entgegen dem ausdrücklichen Verbot des Europäischen Gerichtshofes, wo soll das dann noch hinführen? Das egoistische Verhalten jedes Einzelnen sieht man schon im täglichen Leben. Raser, Schläger, Schulschwänzer und so weiter. Und alles von der Politik, je nach eigener Interessenlage, noch bejubelt.

Hans-Herbert Holletzek, Salzgitter

Kapitänin Rackete hat richtig gehandelt

Zum selben Thema:

Kapitänin Rackete hat keinesfalls gegen Seerecht verstoßen, als sie die havarierten Flüchtlinge nicht in den nächstgelegenen Hafen gebracht hat. Gemäß diesem Seerecht war es ihre Pflicht, den nächsten sicheren Hafen anzulaufen, wozu die dem Havarieort geografisch näheren nordafrikanischen Häfen mit Sicherheit nicht zählen. Angemessene Unterkunft, Nahrung und medizinische Versorgung sind dort nicht zu erwarten, sondern Folter und Gewalt!

Für den versehentlichen Zusammenstoß mit dem italienischen Polizeiboot, welches sich ihrem Schiff absichtlich in den Weg gestellt hat, hat sich Frau Rackete bereits entschuldigt. Kriminell finde ich vielmehr, wenn man sich hinter moralisch fragwürdigen Gesetzen versteckt, um in (See-)Not geratene Menschen und deren Helfer zu kriminalisieren. DGzRS, DLRG oder das rote Kreuz fragen auch nicht, warum jemand in Not ist, sondern es wird einfach geholfen. Alles andere kann kein Maßstab sein.

Jürgen Bruns, Meine

Flüchtlinge müssen in sichere Häfen dürfen

Ebenfalls dazu:

Piraterie bedeutet, Menschen auszurauben, zu erpressen, zu vergewaltigen, zu foltern und zu ermorden. Genau davor fliehen einige der Menschen aus Libyen über das Mittelmeer – trotz der lebensgefährlichen Überfahrt. Das ist der Grund, warum die aus Seenot geretteten Flüchtlinge laut internationalem Recht nicht wieder zurück in die Sklavenlager nach Libyen gebracht werden dürfen.

Wer Menschen in Seenot nicht rettet, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Er oder sie ist verpflichtet, die Geretteten in den nächstgelegenen sicheren Hafen zu bringen. Das ist nicht Lybien, siehe oben, sondern Malta oder Italien. Wer vor diesem Hintergrund Seenotretterinnen wie Frau Rackete in die Nähe der Piraterie stellt, ist beleidigend und verleumderisch. Das nennt man heutzutage Hasskommentar. Frau Rackete hat rechtlich korrekt gehandelt, wie ihr das italienische Gericht bestätigt hat.

Edmund Schultz, Braunschweig

Seenotrettung bedeutet etwas ganz anderes

Zum selben Thema:

Warum können viele Medien bezüglich der „Seenotrettung“ nicht objektiv berichten? Ich bin auf einer Nordseeinsel aufgewachsen und kann diesen Begriff recht gut einordnen – siehe auch bei der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger.“ Wenn jedoch küstennah vor Libyen in ruhigen Gewässern Menschen, die sich bewusst in Gefahr begeben, von Schiffen aufgenommen werden, hat das mit „Seenotrettung“ rein gar nichts zu tun.

Manfred Handt, Braunschweig