Zum Leitartikel „EU in der Brexit-Falle“ vom 12. April:

Die Fristverlängerung hat für beide Parteien – EU und Briten – mehr Vor- als Nachteile. Es galt, einen Weg zu suchen, um einen ungeordneten Brexit zu vermeiden – zum Wohle und mit dem Willen beider Parteien. Durch diese Fristverlängerung haben die Briten Zeit von gut sechs Monaten, um zwischen Regierung und Opposition doch eine Einigung zum ausgehandelten Deal zu ermöglichen. Das ist eine durchdachte Frist, in welche sowohl die EU als auch die britische Regierung große Hoffnungen setzen, keine Gnadenfrist. Wieso die EU nun nach der Fristverlängerung in der Brexit-Falle sitzt, begründet der Autor des Leitartikels nicht. Er begründet auch nicht seine Aussage, dass die Fristverlängerung zu lang sei, „um mit einem letzten Versuch eine Einigung im Unterhaus zu unternehmen“.

Hans Schomerus, Braunschweig

Zu „Ab wann ist Sterbehilfe eine Straftat?“ vom 15. April:

Dass ausgerechnet ein katholischer Bischof der Gesellschaft Vorschriften für ein ethisches Leben macht, ist schon verwunderlich. Hat doch seine Institution eine grausame Vergangenheit, die nie gesühnt wurde. Eine menschliche Ethik ist erst durch mutige Menschen der Aufklärung als allgemeinverbindliches Menschenrecht in unsere Verfassung aufgenommen worden. Der Staat sollte den Menschen nicht mit dem „Sterbeverhinderungsgesetz“ (§ 217 StGB) verbieten, die Hilfe eines erfahrenen Arztes in Anspruch zu nehmen, um möglichst schmerzfrei und selbstbestimmt und nicht qualvoll und fremdbestimmt aus dem Leben zu scheiden.

Heinz Polaczek, Braunschweig