Zum Kommentar „Steuerrecht schadet“ vom 19. März:

Ich habe mich gewundert, dass in einem sogenannten „Qualitätsmedium“ jemand einen Kommentar schreiben darf, ohne zumindest eine Grundahnung von dem Thema zu haben. Die Eheleute entscheiden selber, ich hoffe doch einvernehmlich, welche Steuerklassenkombination sie haben wollen. Sie können auch die Kombination IV/IV wählen, dann tritt der erwähnte Effekt nicht ein. Eheleute werden dabei häufig von Steuerberatern oder sachkundigen Verwandten beraten. Eheleute werden dabei häufig von Steuerberatern oder sachkundigen Verwandten beraten. Dazu reicht es aber in der Regel aus, jemanden zu fragen, der manchmal Zeitung liest. Sogar in der Zeitung, für die die Autorin arbeitet, stehen häufig derartige Informationen.

Carola Kirsch, Braunschweig

Zum selben Thema:

Die Kritik an der Berechnung von Eltern- und Arbeitslosengeld ist berechtigt, doch das war’s dann auch. Vielleicht hat aber die Autorin das Steuerrecht falsch verstanden – oder eigenwillig. Die Wahl der Steuerklasse ändert nichts an der Steuerschuld, die man als gemeinsam Veranlagte für das Jahr zu entrichten hat. Eine kluge Wahl der Steuerklasse vermeidet allenfalls hohe Nachzahlungen oder Erstattungen, die oft nach langer Zeit plötzlich fällig sind beziehungsweise auf die man lange warten muss. Und das Ehegattensplitting ist keine „Unterstützung“ irgendeines Lebensmodells, sondern die Korrektur schädlicher Nebenwirkungen der Steuerprogression, falls die Einkommen der Ehegatten verschieden hoch sind. Wie die Ehegatten mit dem gemeinsamen Nettoeinkommen umgehen, hat ihnen weder damals Adenauer auferlegt, noch sollte sich der Staat da heute einmischen – auch nicht im Namen der Gleichberechtigung.

Bernd Mundlos, Braunschweig

Ebenfalls dazu:

Als Neu-Rentnerin bin ich persönlich mit dem Thema durch, aber man sollte doch bei solch wichtigen Statements beachten: Ehegatten können wählen, ob Steuerklasse III/V oder IV/IV während des Jahres gelten soll. Dies wirkt sich im monatlichen Lohnsteuerabzug aus – nicht aber bei der Jahressteuer.

Um monatlich etwas mehr in der Familienkasse zu haben, macht es einfach Sinn, für das höhere Einkommen die günstiger Steuerklasse III zu wählen. Der Rest der Verteilung liegt bei den Ehepartnern. Bei der Steuererklärung wird das dann ausgeglichen. Elterngeld und Arbeitslosengeld berechnet vom Netto – ist so, stimmt. Aber in der Regel kommt weder Arbeitslosigkeit noch Schwangerschaft wie ein Blitz aus heiterem Himmel – folglich kann man auch da als Betroffene(r) über die Steuerklassenwahl rechtzeitig eingreifen.

Gertrud Merkel, Braunschweig

Zum Kommentar „Gerecht verteilen“ vom 18. März:

Zur Kritik des Autors, dass nach Hubertus Heils Konzept später die Teilzeitarbeiter fast exakt so hohe Alterseinkünfte haben wie diejenigen, die Vollzeit gearbeitet haben, möchte ich folgendes zu bedenken geben: In meinem Freundeskreis kenne ich keinen Mann, der aufgrund von Teilzeitarbeit eine geringe Rente bekommt – dafür aber viele Frauen. Das liegt meines Erachtens daran, dass es für unsere Generation (jetzt zwischen 65 und 80 Jahre alt) selbstverständlich war, zu Hause zu bleiben und die Kinder groß zu ziehen, während die Männer für den Unterhalt gesorgt haben.

Besonders betroffen sind Mütter, die Kinder mit Behinderung zu versorgen hatten. Diese mussten teilweise ganz zu Hause sein – und zwar wesentlich länger als 3 Jahre – oder konnten höchstens in Teilzeitarbeit berufstätig sein. Dafür haben sie als Erziehungszeiten genauso viel/wenig angerechnet bekommen wie für ein nicht behindertes Kind.

Die berufliche Karriere konnte nicht fortgesetzt werden und ausgesucht hat sich das mit Sicherheit kein Elternpaar. Hätte da eine „Belohnung“ nicht doch etwas mit Gerechtigkeit zu tun?

Hannelore Hildebrand, Vechelde

Zu „Der Lehrmeister“ vom 18. März:

Die Nachricht vom plötzlichen Tod Herrn Paul-Josef Raues hat mich zutiefst traurig gemacht. Herr Maus hat in seinem Nachruf sehr treffend auf Herrn Raues unbedingtes Eintreten für die Presse- und Meinungsfreiheit hingewiesen. Gerade heutzutage bezüglich des Wissensdurstes des Staates ist es wichtiger denn je. Herr Raue hatte seine Meinung sehr offen und unverblümt kundgetan, und dafür gebührt ihm unendlicher Dank.

Werner Knurr, Hornburg

Zu „Awo und Diakonie fordern bessere Pflege-Vergütung“ vom
19. März:

Eine Gesellschaft ist immer nur so menschlich, wie sie mit ihren Schwächsten umgeht. Aber zum Lebensende zählt dies wohl nicht mehr. Wenn jetzt Pflege-Anbieter ihre Dienste am Menschen einstellen müssten, weil ihnen das Geld für eine ausreichende Pflege fehlt, ist das ein Armutszeugnis für unser soziales Gemeinwesen.

Es muss eine Würdigung der Leistung eines jeden Einzelnen sein, der auch seine Kraft für den Fortbestand dieses Staates eingesetzt hat und er darf nicht kurz vor seinem Lebensende quasi „ aussortiert“ werden, weil er nur noch eine Belastung ist. Hier muss ganz schnell eine Einigung erzielt werden und das Geld zur Verfügung stehen, was der Pflegebedürftige für einen abnehmbaren Lebensabend braucht.

Jochen Eckolt, Braunschweig

Zum Leitartikel „Der Fall Diess“ vom 18. März:

Der ,,Fall Diess“ ist kein Fall ,,Fall Diess“, sondern hysterischer Unfug. Mir ist dieser Mann völlig schnuppe. Nicht schnuppe ist mir jedoch die öffentlich belästigende Gedankenbiegerei, die unserer Tage Konjunktur hat. Wenn einen der Satz ,,Ebit macht frei“ an das ,,zynische Nazi-Motto ,Arbeit macht frei’“ erinnert, dann ist das Problem selbstgemacht, willkürlich, eine Kopfgeburt weniger an Redaktionsschreibtischen, hergeholt aus einer scheinbar bei Fuß stehenden, multifunktional verwendbaren Moralkiste. Seit meiner Jugendzeit wurde das Wachstum der Städte immer mal wieder von der Romantisierung des Dorfes unter der Losung ,,Landluft macht frei“ begleitet. Dies blieb stets fahrlässig unkommentiert.

Die Nazi-Jäger waren wohl noch in Knospe. Weitaus unsensibler waren unsere Vorfahren, die über Jahrhunderte des Mittelalters die Leibeigenschaft nach dem Rechtsgrundsatz ,,Stadtluft macht frei“ abzuschütteln versuchten. Hätten sie das Ungeheuerliche nicht schon ahnen müssen? Und die vielen Bücher, die daran erinnern. Überall Ungeist.

Rainer Schulz, Braunschweig