Leser Justus Becker aus Sauingen schreibt:

Am 29. Oktober stand ein Leserbrief meiner Frau Sophie in Ihrer Zeitung. Darin hieß es unter anderem: „Ich hoffe sehr, dass sich die Leute, die jetzt AfD wählen, nicht eines Tages schämen müssen.“ Daraufhin hat die Form der feigen, anonymen Meinungsübersendung eine neue Qualität gefunden: Wir erhielten einen anonymen Brief, der einige Auffälligkeiten zeigt. Abgesehen vom Unverständnis gegenüber Menschen wie meiner Frau, mir und vielen Lesern Ihrer Zeitung, die eine Meinung und somit eine Haltung zu verschiedenstem Themen haben und diese äußern, formuliert der Schreiber seine Ansichten so, wie er sie auch an Ihre Redaktion hätte schicken können. Da stellt sich doch die Frage, warum solch ein Mensch seine Meinung nicht mit Name und Anschrift kennzeichnet, sondern anonym über ein Briefverteilzentrum an meine Frau verschicken lässt? Meine Frau und ich würden uns freuen, wenn das Thema „Leserbriefe“ unter den hier geäußerten Umständen und Gegebenheiten aufgegriffen werden könnte. Letztlich sind Meinungsäußerungen durch Leserbriefe ja auch ein Zeichen von Identifikation, Wahrnehmung und Wertschätzung für Ihre Redakteure.

Der Ombudsrat schreibt dazu:

Leserbriefe sind ein Forum für die Meinungen der Bürger. Die Redaktion dieser Zeitung gibt den Stimmen ihrer Leser offenkundig besonderes Gewicht: Der redaktionelle Teil dieser Seite wird täglich mit Leserbriefen und -fotos gefüllt, weitere Leserbriefe werden in den Lokalteilen veröffentlicht. Charakteristisch für Meinungsaustausch und -bildung durch Leserbriefe ist die Bindung an das Medium Zeitung – sie ist der Marktplatz der Meinungen. Wenn Leser mit veröffentlichten Meinungen anderer Leser nicht einverstanden sind, so sind sie herzlich eingeladen, einen Leserbrief an die Redaktion zu schicken. Diese Briefe werden dann im Sinne von Rede und Gegenrede auch häufig veröffentlicht. Einen Anruf bei Leserbriefschreibern oder – wie es die Beckers erlebt haben – eine Antwort per anonymem Brief empfindet der Ombudsrat hingegen als groben Verstoß gegen die seit Jahren etablierten Spielregeln für die Veröffentlichung von Leserbriefen und damit als Verstoß gegen unsere Debattenkultur. Selbstverständlich müssen meinungsfreudige, engagierte Leser wie die Beckers Widerspruch aushalten. Doch wenn sie einen anonymen Brief erhalten und so direkt adressiert werden, dann ist dies schlicht feige und unhöflich.

Generell erreichen den Ombudsrat immer wieder Zuschriften zur Auswahl und Präsentation von Leserbriefen. Deshalb hat die Redaktion die Regeln zur Veröffentlichung von Leserbriefen übersichtlich zusammengestellt (siehe Infokasten). Zentral erscheint uns, dass die Auswahl nach transparenten Kriterien erfolgt. Ferner dürfen die Aussagen der Leser nicht durch sinnentstellende Kürzungen, von der Lesermeinung nicht gedeckten Überschriften oder durch illustrierende Bilder, die nicht zur Lesermeinung passen, verändert werden.

So schafft es Ihr Leserbrief in die Zeitung

Eins vorab: Die Redaktion freut sich über jede Zuschrift. Allerdings kann sie nur einen Teil veröffentlichen: Allein die Braunschweiger Zentralredaktion erreichen monatlich weit mehr als 500 Leserbriefe.

Für die Auswahl sind klare Kriterien wichtig. Zunächst muss es sich um ein Thema handeln, das in der Zeitung oder auf ihren Nachrichtenportalen seinen Niederschlag gefunden hat. Zuschriften zu Fernsehsendungen sind daher kaum zu finden.

Zudem muss ein Thema aktuell sein und der Leserbrief soll eine neue Sichtweise präsentieren. Je schneller die Redaktion Briefe erreichen, desto größer ist die Chance auf Veröffentlichung.

Außerdem spielt es eine Rolle, wie lang ein Brief ist. Da die Redaktion möglichst vielen Lesern eine Plattform geben will, gilt eine Grenze von etwa 30 Druckzeilen. Zudem behält sie sich Kürzungen vor. Sind Briefe deutlich zu lang, fällt die Kürzung bisweilen schwer. Bei raumgreifenden Kürzungen sollte die Redaktion stets Rücksprache mit dem Leser halten. •Ein Brief darf nicht beleidigend sein, Fakten müssen zutreffen – hier wäre sonst die Redaktion presserechtlich verantwortbar zu machen.

Briefe ein- und desselben Lesers sollten nur einmal pro Monat veröffentlicht werden, um ein möglichst breites Autoren- und Meinungsspektrum abzubilden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Leser auf Kritik reagiert, die andere Leser an seiner veröffentlichten Zuschrift geübt haben.

Anonyme Briefe werden nicht veröffentlicht – bitte geben Sie stets Ihre vollständige Anschrift und Telefonnummer für Rückfragen an. Bestehen Zweifel an der Identität des Absenders, wird der Brief nicht veröffentlicht.

Ebenfalls nicht veröffentlicht werden Leserbriefe von politischen Mandatsträgern (Abgeordnete des Bundes- und des Landtags, Rats- und Ortsratsmitglieder) und Vorstandsmitgliedern der Parteien zu politischen Themen.

Auf Wunsch vieler Leser veröffentlicht die Redaktion auf dieser Seite seit einem Jahr keine anonymen Online-Kommentare mehr neben namentlich gekennzeichneten Leserbriefen.

Alle an die Redaktion gerichteten Leserbriefe unterliegen dem Redaktionsgeheimnis und werden nicht an Dritte weitergegeben.