Zu „Silvester-Schütze war stark beeinträchtigt“ vom 9. August:

Der Artikel über den (kranken und betrunkenen) Schützen aus Salzgitter regt zum Widerspruch an. Die Schlussfolgerung aus diesem Vorkommnis heißt also: Wenn ich betrunken und krank bin, kann alles machen, ohne groß zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Ich frage mich, warum werden dann die vielen Verkehrsteilnehmer verurteilt, die auch „nur“ unter Alkoholeinfluss einen Unfall, vielleicht mit Personenschaden verursachen?

Unsere Rechtsprechung geht seltsame Wege! Die Justitia ist mal wieder auf beiden Augen blind.

Gisela Blödow, Meine

Auch zu diesem Thema:

Sehr verehrte Juristen, ihr müsst mir bitte einmal etwas erklären, was mir seit vielen Jahren Jahren unklar ist, obwohl ich mich für einen logisch denkenden Menschen halte.

Der Silvester-Schütze soll also als Folge seiner Trunkenheit auf das Strafmaß einen „Rabatt“ bekommen, während jemand, der im betrunkenen Zustand einen Verkehrsunfall verursacht, wegen Trunkenheit eine höhere Strafe bekommt.

Wer soll das bitte verstehen? In beiden Fällen wurde der Zustand der Trunkenheit vom Täter vorsätzlich herbeigeführt. Auch wird häufig mein Gerechtigkeitssinn strapaziert, wenn ich lesen muss, dass betrunkene Straftäter, auch wenn diese bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft sind, im Wiederholungsfall zum x-ten mal mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, während die Opfer aufgrund ihrer Verletzungen jahrelang mit dem Versorgungsamt um Erwerbsminderungspunkte kämpfen müssen.

Harald Ludwig, Wendeburg

Ebenfalls dazu:

Ich glaube nicht, dass der Schütze das Mädchen absichtlich getroffen hat. Er hat aber billigend in Kauf genommen, dass bei dem Abfeuern einer Pistole jemand verletzt oder gar getötet werden kann.

Seine angeblichen Krankheiten klingen wie ein Vorwand. Bei Bluthochdruck, Durchblutungsstörungen, Diabetes und beginnender Demenz kann er sich derartig betrinken? Es hätte ihm eigentlich so schlecht gehen müssen, dass er gar nicht in der Lage war, überhaupt die Waffe abzufeuern. Es war die Rede von einer 70 Jahre alten belgischen Militärwaffe. Diese hat ein Magazin für acht Patronen. In früheren Berichten wurde von 24 abgefeuerten Schüssen geschrieben. Wenn man unterstellt, dass das erste Magazin bereits vorgeladen war, hätte er noch zwei Mal nachladen müssen. Und das bei dem angeblichen Alkoholkonsum zuzüglich seiner schwächeerzeugenden Krankheiten. Seine Fingerfertigkeit hätte unter diesen Umständen wohl kaum ausgereicht. Irgendwie widerspricht sich das alles und ist nicht schlüssig.

Maggie Milton, Salzgitter

Zu „Das Geschäft mit dem Kindergeld“ vom 10. August:

Betrug muss strafrechtlich verfolgt werden, und dafür müssen in Europa die Rahmenbedingungen geschaffen oder verbessert werden. Ansonsten aber sollte man die Kirche im Dorf lassen: 343 Millionen Euro (für im Ausland lebende Kinder 2017 gezahltes Kindergeld) von 36 Milliarden Euro (insgesamt für Kinder im Jahr 2017 ausgegeben als Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag) - das sind weniger als 1 Prozent der Gesamtausgaben. Und von diesen 343 Millionen ist nach allem, was man weiß oder vermutet, nur ein sehr geringer Bruchteil (den man noch nicht einmal genau beziffern kann) betrugsmäßig ergattert worden. Nun aber tut man in der öffentlichen Debatte so, als könnte oder müsste man allen Ausländern, die in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen und deren Kinder in ihrem Heimatland leben, das Kindergeld kürzen. Pfui Teufel, kann ich da nur sagen.

Roswitha Ristau, Braunschweig

Zum selben Thema

Wie von den Medien berichtet, erhalten 268000 Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld. Wie kann das angehen? Wer hat das beschlossen? Meines Erachtens dürfte nur Kindergeld für die gezahlt werden, die in Deutschland gemeldet sind und hier auch wohnen. Gleichzeitig wird berichtet, dass es inzwischen eine Kindermafia gibt, die überprüft werden muss. Es kann nicht sein, dass Kinder von Bruder und Schwester Geld beziehen, die über hier ansässige Bürger mit Migrationshintergrund gemeldet werden oder gemeldet worden sind.

Uwe Dahms, Salzgitter