Wolfsburg.

Zu „Flüchtlingshelfer sollen Unsummen zahlen“ vom 23. November:

Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass Menschen, die aus humanitären Gründen eine Bürgschaft übernommen haben, nun klagen, wo es ihnen an den eigenen Geldbeutel geht. Jetzt könnten sie beweisen, dass es ihnen nicht nur um Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, sondern um die Menschen gegangen ist. Jeden Monat bei der Rückzahlung werden sie daran erinnert, wie human sie doch gehandelt haben.

Erich von Echten, Braunschweig

Flüchtlingshelfer haben Staatsaufgaben erledigt

Zu demselben Thema:

Auf der einen Seite lobt der Staat die Hilfsbereitschaft der Bürger, und auf der anderen will man sie dafür „bluten“ lassen! Hier baut sich aber eine mächtige Diskrepanz auf, die dafür sorgen könnte, dass die Bereitschaft zum weiteren Helfen einen kräftigen Dämpfer erhält!

Da ist wohl den „naiven“ Bürgern nicht deutlich gemacht wurden, was so eine Bürgschaft bedeutet!

Die moralische Verpflichtung des Staates gegenüber den Helfenden gebietet es, diese in ihrer prekären Lage nicht alleinzulassen! Denn diese Bürger hatten Aufgaben des Staates übernommen, die er selber nicht bewältigen konnte!

Jochen Eckolt, Braunschweig

Warum soll der Staat für Fehler einzelner haften?

Ebenfalls zu dem Thema:

Wer bürgt, haftet durch seine Bürgschaft mit seinem gesamten Vermögen. Darüber sind die Betroffenen mit Sicherheit vor der Unterschriftsleistung belehrt worden. Erwartungen und Spekulationen über das Ende der Bürgschaft bleiben Privatsache; es zählt nur das, was im Bürgschaftstext steht. Warum soll jetzt die Allgemeinheit für die wirtschaftlichen Fehler einzelner haften?

Rudi Böhm, Süpplingenburg