Braunschweig.

Zu „Gericht verbietet Flohmärkte an Sonntagen“ vom 16. September:

Braunschweig ist seit über zwanzig Jahren die heimliche Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt.

Warum ? Einkaufen und Flohmärkte am Sonntag in der Löwenstadt machen einfach Spaß.

Das Urteil des Lüneburger Oberverwaltungsgerichts ist ein Schlag ins Gesicht für alle Flohmarkt-Fans und Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen, die sich auf Sonntagsflohmärkten mit dem Notwendigsten preiswert eindecken, um über die Runden zu kommen.

Auf Sonntagsflohmärkten versuchen immer mehr Menschen ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder sich mit Lebensmitteln und Kleidung einzudecken, die sie sich im alltäglichen Leben oder bei einem Einkauf in der Woche nicht mehr leisten können. Das Lüneburger Urteil zerstört ein Kulturgut und erschwert vielen Menschen über einen kleinen Nebenerwerb auf dem Sonntagsflohmarkt ein kleines Taschengeld hinzuzuverdienen.

Die Richter dieses Urteils haben vergessen, dass es neben Facebook, Google und Twitter auch noch ein echtes, analoges (Über-) Leben der Menschen gibt – mit steigenden Lebenshaltungskosten.

Albert Alten, Wernigerode