Helmstedt. Im Fall des Shepherd-Welpen „Robbie“ aus Helmstedt hat die Tierrechts-Organisation Peta eine Belohnung für Hinweise auf den Täter ausgelobt.

Unsere Leserin Cosima Matuschak aus Braunschweig fragt:

Könnte man eine Belohnung zur schnellen Ergreifung dieses Unmenschen ausloben? Ich wäre dabei...

Die Antwort recherchierte Johannes Kaufmann

Unsere Leserin ist schockiert von einer Geschichte, über die wir Mittwoch berichteten: Unter einer Autobahnbrücke an der A2 bei Helmstedt fand die Polizei einen ausgesetzten Hundewelpen, der offenbar mit Kabelbindern gefesselt worden war und sich dabei verletzte. Die Polizei sucht nach Hinweisen, und unsere Leserin würde diese Suche gern mit eine Belohnung für die Ergreifung des Täters unterstützen.

Doch ist ein solches „Kopfgeld“ überhaupt zulässig? „Privatpersonen dürfen eine Belohnung ausloben“, sagt Rainer Raschke, Sprecher der Polizeidirektion Braunschweig. Manchmal würden solche Belohnungen aus der Staatskasse finanziert. Es komme aber auch immer wieder vor, dass einzelne Fälle ein besonderes Interesse bei besorgten Bürgern hervorriefen. „Das muss man nicht mit der Polizei absprechen“, so Raschke. Umgekehrt würde die Polizei aber auch nicht zu Spenden für solche Aktionen aufrufen.

Im aktuellen Fall des von der Polizei „Robbie“ getauften Shepherd-Welpen hat die radikale Tierrechts-Organisation Peta 500 Euro Belohnung für Hinweise auf den Täter ausgelobt. „Es kommt häufiger vor, dass Privatpersonen solche Belohnungen durch eine Spende erhöhen möchten. Das ist normalerweise kein Problem“, sagt Peta-Sprecher Denis Schimmelpfennig auf Anfrage unserer Zeitung.

Hier finden Sie einen Kommentar zum Thema: Schweinereien